Tausch - Berücksichtigung bei der Gewinnermittlung?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Lars
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Registriert: 21. Jun 2014, 20:13

Tausch - Berücksichtigung bei der Gewinnermittlung?

Beitrag von Lars »

In folgendem Sachverhalt trete ich leider z.Zt. auf der Stelle:

Die A-GmbH tauscht ein immaterielles Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens (gemeiner Wert 2.000€) gegen eine Dienstleistung der B-gGmbH (gemeiner Wert 800€). Ein Bar-Ausgleich durch die gGmbH wird nicht vorgenommen.
Umsatzsteuerlich gilt beim Tausch bzw. tauschähnlichen Umsatz jeweils der Wert der Gegenleistung als Entgelt für den eigenen Umsatz (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG). - Aber wie ist der Tausch bei der Gewinnermittlung der A-GmbH zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 EStG, H 4.5 (2) EStR)?

Aus einkommensteuerlicher Sicht stellen die jew. Erfüllungsgeschäfte Umsatzakte dar (R 6b 1 Abs. 1 Satz 3 EStR), die mangels Geldleistung bewertet werden müssen. Gefunden habe ich, dass gem. § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG die Anschaffungskosten für ein im Tauschwege erhaltenes Wirtschaftsgut (WG) mit dem gemeinen Wert des hingegebenen zu bemessen ist. Sind somit 2.000€ als sonstige Erlöse und 2.000€ als Betriebsausgabe (Werbeleistung) zu berücksichtigen, d.h., dieser Vorgang hat tatsächlich keine Gewinnauswirkung?

Ich freue mich über Beiträge mit entsprechenden Fundstellen.
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