hallo zusammen
habe folgendes problem.
wenn man den steuerlichen gewinn für eine kapitalgesellschaft "gmbh" ermittelt.
muss man dann vom handelsrechtlichen jahresüberschuss , erstmal das gehalt
abziehen ???
habe hier aufgaben vorliegen, wo es einmal für 2009 gemcht wurde, dann wiederum nicht
und bei 2012 ebenso nicht abgezogen wurde
bitte um hilfe
könnt mir gern auch auf meine private email schfreiben
jamalian@live.de
gruß bachelor
Steuerliche Gewinn
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Re: Steuerliche Gewinn
Nein, Gehälter sind bei der GmbH immer Betriebsausgabe, handelsrechtlich und steuerrechtlich.
Es kann sein dass es sich bei der einen Gesellschaft um eine Personengesellschaft (KG, GmbH&Co.KG) handelte.
Dort sind Gehälter unter Umständen steuerrechtlich lediglich als Gewinnvorabvergütung zu behandeln.
Handelsbilanzgewinn + Gewinnvorab = steuerlich zu verteilender Gewinn
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Es kann sein dass es sich bei der einen Gesellschaft um eine Personengesellschaft (KG, GmbH&Co.KG) handelte.
Dort sind Gehälter unter Umständen steuerrechtlich lediglich als Gewinnvorabvergütung zu behandeln.
Handelsbilanzgewinn + Gewinnvorab = steuerlich zu verteilender Gewinn
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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