Gewinnfeststellunf FA

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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raycomes
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Registriert: 4. Apr 2012, 09:38

Gewinnfeststellunf FA

Beitrag von raycomes »

Hallo,

ein Verwandter von mir hat ein Versicherungsbüro, er ist Selbstständig als sogenannter „Handelsvertreter“, also er arbeitet zwar für ein einziges Unternehmen, ist aber Selbstständig
( Wie bei Franchise).
Seine Unternehmensform ist e.K ( eingetragener Kaufmann )
Jetzt zu meiner Frage mit der Gewinnfeststellung.
Er klagt immer dass er so viel Steuern nachzahlen müsse. Letztens hätte er wohl eine Nachzahlung von 7000€ gehabt.

Jetzt kann man ja Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Also alle Büromöbel u.s.w. und so wird der zu versteuernde Betrag verringert.
Meine Frage ist kann man folgende Sache auch von der Steuer absetzen?

Es gibt in der Versicherungsbranche, vermehrt bei den „Versicherungsmaklern“, also die, die keinem Unternehmen unterliegen, sogenannte „Leads“.
Das sind generierte Kundenkontakte über z.B Google, Call Centern u.s.w.
Beispiel:

Kunde gibt bei google „Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung“ ein.

Jetzt trägt er sich bei einer Vergleichsseite ein und schickt seine Daten ab.
Diese Seiten verkaufen diese „Kontakte“ dann an Versicherungsagenten.
Wenn das Versicherungsbüro diese „Leads“ jetzt kauft, sind das doch Betriebskosten, oder?
Das Unternehmen muss diese Ausgaben schließlich tätigen, um an neue Kunden zu kommen.
(Es gibt natürlich auch andere Methoden zur Kundengewinnung, aber wer sagt das man diese nehmen muss?)

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Gewinnfeststellunf FA

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

im Rahmen der Selbständigkeit sind alle Kosten, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, abzugsfähig. Nun muss unterschieden werden, was sofort abzugsfähig ist und was auf die Nutzungsdauer verteilt werden müsste. Ich kenne mich mit den Leads nicht aus aber soweit es mit der Tätigkeit des Handeslvertreters was zu tun hat, ist es auch abzugsfähig. Z. B. Büromöbel muss abgeschrieben werden.

Eine hohe Steuernachzahlung kommt oft zustande, weil keine Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragt wurde.

Viel Erfolg und frohe Ostern sowie erholsame Feiertage wünsche ich Ihnen!
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