Hallo Forum,
die Abschreibung auf Schienenfahrzeuge beträgt 25 Jahre.
Wie sieht es nun aus, wenn das Objekt, hier eine gebrauchte Elektrolokomotive (Baujahr 1970), mit NEUEN Komponenten versehen wird (d.h. neuer Trafo, Stromrichter, Motor, Lüfter, etc.) damit sie wieder betriebsfähig wird und die Hauptuntersuchung (HU) erhält. Meine Frage: Kann man nun diese Kosten der Umrüstung (für neue Komponenten) ebenso (auf 25 Jahre) abschreiben ? Was sagt der Gesetzgeber.
Viele Gruesse, Eric
AFA auf Schienenfahrzeuge
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- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: AFA auf Schienenfahrzeuge
Schönen guten Morgen,
in der Regel versucen unternehmer in einem Jahr viel Aufwand zu erzeugen und wollen diese Kosten gleich im ersten Jahr als Ausgaben absetzen....daher finde ich deine Frage irgendwie untypisch für nen Unternehmer. *nicht böse gemeint*
Klaro, wenn du die Maschine, die derzeit nicht funktionsfähig ist, so wiederherstellst, dass diese wieder läuft, dann handelt es sich bei diesen Kosten um sog. nachträgliche Herstellungskosten, diese können dann auf bis zu 25 Jahre verteilt werden. Würde aber steuerlich weniger AfA-Dauer als 25 Jahre nehmen!
in der Regel versucen unternehmer in einem Jahr viel Aufwand zu erzeugen und wollen diese Kosten gleich im ersten Jahr als Ausgaben absetzen....daher finde ich deine Frage irgendwie untypisch für nen Unternehmer. *nicht böse gemeint*
Klaro, wenn du die Maschine, die derzeit nicht funktionsfähig ist, so wiederherstellst, dass diese wieder läuft, dann handelt es sich bei diesen Kosten um sog. nachträgliche Herstellungskosten, diese können dann auf bis zu 25 Jahre verteilt werden. Würde aber steuerlich weniger AfA-Dauer als 25 Jahre nehmen!