Verlustvortrag vor Existenzgründung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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DarkOverlord
Beiträge: 1
Registriert: 27. Mai 2011, 10:44

Verlustvortrag vor Existenzgründung

Beitrag von DarkOverlord »

Hallo !

Folgendes Szenario:
Ich habe am 1.1.2011 ein Einzelunternehmen gegründet, habe allerdings in den Monaten davor im Jahr 2010 bereits etliche Ausgaben (Renovierung, Materialbeschaffung, ...) hierzu gehabt.
Ich bin zwar Student, allerdings habe ich bereits 2010 als freier Mitarbeiter in einem Nachhilfeunternehmen Einkommen (gesamt nur 800€) erzielt, welche ich laut Finanzamt mit den Ausgaben für mein Unternehmen verrechnen muss.

Meine Fragen:
1. Korrigiert mich wenn ich es falsch verstanden habe, aber soweit ich weiss, muss ich keine Steuererklärung 2010 abgeben, sondern dort nur "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" ankreuzen und dann die Anlagen "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" für meine Einkommen als Nachhilfelehrer und "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" abgeben !?

2. Kann ich letztgenannte Anlage auch abgeben, obwohl mein Einzelunternehmen erst am 1.1.2011 startete, aber ich eben zuvor schon Ausgaben dafür tätigte ?

3. Muss ich für meine Ausgaben dann einfach in der ersten Zeile der Anlage "1. Betrieb" hinten eine NEGATIV-Zahl (~5000€) hineinschreiben und da es noch keine Einnahmen gab muss ich auch keine EÜR hinzufügen ?

Dann bekomme ich vom Finanzamt einen Bescheid zurück über meinen Verlustvortrag, welchen ich dann in der Einkommenssteuererklärung für 2011 erst einbinde und fertig, oder?!

Mit freundlichen Grüßen,
Overlord
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Verlustvortrag vor Existenzgründung

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Overlord,

folgendes zu Beginn.
Durch den Beginn der Aufnahme einer gewerblichen Betätigung entsteht Kraft der Betätigung das Gewerbe. Das heißt, egal, wann du deinen ersten Umsatz getätigt hast, bereits die 1. planerische Handlung ist die Begründung eines Gewerbebetriebes.

Dies hat zur Folge, dass du Gewinneinkünfte erzielst, auch dann, wenn du hier Verlust erzielst. Du hast somit für das Jahr 2010 eine Einkommensteuererklärung abzugeben....und nicht nur, wie du geschrieben hast, eine Feststellung des Verlustvortrages.

Du schreibst, dass dir das Finanzamt gesagt hat, dass der Verlust mit den Einkünften aus der anderen Tätigkeit verrechnet werden. Dies ist mehr oder weniger so korrekt. Die Verrechnung hast du jedoch nicht vorzunehmen, sondern das Finanzamt bei Ermittlung der einzelnen Einkünfte.

Aushilfetätigkeit
Du hast die Einkünfte für die Aushilfetätigkeit ,,es sei denn es handelt sich um einen sog. 400€-Minijob (ohne Lohnsteuerkarte)- unter Anlage N (wenn du angestellt warst) oder unter Anlage S (selbstständige Tätigkeit) einzutragen. Beachte, dass es hier um den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben geht. Das heißt, parallel zu den 800€ Einnahmen hast du vielleicht noch Fahrtkosten oder Auslagen für Telefon u. ä. gehabt. Diese würde ich dann in einer EÜR für die Anlage S erfassen und den Gewinn hier ermitteln.

Anlage Gewerbe
Einfach nur den Verlustbetrag dort erfassen reicht leider nicht auch. Für das Gewerbe erfasst du den Verlust mit Hilfe der Anlage EÜR. Dort sind Zeilen vorgegeben, mit deren Hilfe du den Verlust zu beziffern hast. Abweichend hiervon kannst du auch eine Exel-Gewinnermittlung machen. Das Finanzamt möchte die Zahlen aufgeschlüsselt sehen und eine einfachen Einblick in das Belegwesen haben. Hierzu trägt die EÜR bei.

Einreichung Steuererklärung:
Du erfasst dann die Hacken für die Steuererklärung sowie die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung. Unterschreibst die Steuererklärung auf der 4. Seite und das wars.

Finanzamt:
Das Finanzamt prüft dann deine Eingaben und sieht alles an. Hier werden ggf. noch Rückfragen kommen, wenn der Beamte mit den Angaben nicht zurecht kommt oder irgendwelche offensichtliche Fehler erkennt, die bereinigt werden müssen. Im Anschluss daran erhälst du zum Einen den Einkommensteuerbescheid und zum anderen den Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrages zum 31.12.2010. Diesen benötigst du dann für den Verlustvortrag im Folgejahr 2011.


Ich hoffe dir hiermit geholfen zu haben
und wünsche dir viel Erfolg.

Gruß

Siegesritter

Ps. weiterer Hinweis:
Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung abzugeben?

Umsatzsteuer:
Wie hoch werden die voraussichtlichen Umsätze aus dem Gewerbe in 2011 sein?
Du könntest, wenn du die Umsatzsteuererklärung für die vorweggenommenen Betriebsaugaben (Ausgaben 2010) ermittelst ggf. noch Steuern vom Finanzamt zurück erhalten. Musst jedoch dann im Folgejahr 2011 alle Umsätze zzgl. Mehrwertsteuer berechnen.

Gewerbesteuererklärung:
Diese würde ich auf alle Fälle für das Jahr 2010 abgeben. Denn hier wird ebenfalls der Verlust gesondert Festgestellt. Je nachdem, wie hoch dein Jahresgewinn 2011 dann ausfällt kannst du den Verlust mit dem Gewinn 2011 verrechnen.
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