Einlage in gewillkürtes Betriebsvermögen??? Steuerpolitik

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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student_Steuern
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Registriert: 8. Dez 2010, 11:47

Einlage in gewillkürtes Betriebsvermögen??? Steuerpolitik

Beitrag von student_Steuern »

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zur Einlage von Wirtschaftsgütern in das gewillkürte Betriebsvermögen.

Ein Unternehmen ermittelt den Gewinn nach Betriebsvermögensvergleich. Im laufenden Wirtschaftsjahr wurde eine Einlage in das gewillkürte BV getätigt. Diese Einlage wird gemäß der Formel wieder abgezogen und erhöht das Eigenkapital nicht. Ist das soweit richtig?

D.h. in diesem Wirtschaftsjahr darf dieses eingelegte Wirtschaftsgut abgeschrieben werden (z.B. degressiv) und mindert somit den steuerlichen Gewinn. So entsteht für das Unternehmen in diesem Jahr ein Vorteil, da die Abschreibungen Betriebsausgaben darstellen welche den Gewinn minden aber selbst das Betriebsvermögen nicht erhöhen. Ist das soweit korrekt?

Was passiert in der nächsten Periode? Das Wirtschaftsgut muss doch dann zum abgeschriebenen Restbuchwert in der Steuerbilanz erscheinen. Wenn dieses Wirtschaftsgut allerdings aus eigenen Mitteln finanziert wurde und nicht aus Schulden erhöht sich doch das Eigenkapital und damit das Betriebsvermögen in der folgenden Periode. Damit wird beim nächsten anstehenden Betriebsvermögensvergleich wird unter sonst gleichen Bedingungen ein höherer Gewinn ausgewiesen der auf den RBW des Wirtscahftsgutes zurückzuführen ist.

Der Vorteil aus der Periode der Einlage relativiert sich doch erheblich? könnt Ihr mir da weiter helfen? Mir ist nicht klar inwieweit das gewillkürte BV steuerpolitisch genutzt werden kann?
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Einlage in gewillkürtes Betriebsvermögen??? Steuerpolitik

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo student_Steuern,

also so häufig mache ich das zwar nicht, aber hab schließlich einige Jahre Buchführung und Bilanz gelernt und erstelle diese auch regelmäßig.

Meine Ansicht nach sind dein Ausführungen punktuell unzutreffend.
Wenn ein Unternehmer ein bisher überwiegend privat genutztes Wirtschaftsgut nun, da es mehr als zu 10 % betrieblich genutzt wird als gewillkührtes Betriebsvermögen in seinen Betrieb mit einbucht, mittels einer Einlage, dann erhöht sich doch das Einkapital im Zeitpunkt der Einbuchung der Einlage bzw. der Aktivierung des Wirtschaftsgutes.
Es handelt sich hierbei um eine Aktiv-Passivmehrung.

Im Folgejahr hat das überhaupt keine Bewandnis und auch keinerlei Vor- und Nachteile mehr.

Gruß

Siegesritter
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