Kosten Arbeitszimmer?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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bapimueller
Beiträge: 6
Registriert: 7. Nov 2010, 15:59

Kosten Arbeitszimmer?

Beitrag von bapimueller »

Hallo zusammen,

ich bin seit 2004 im IT Umfeld selbständig. Meine Frau habe ich 2007 bei mir angestellt. Jetzt hat sich ja die Regelung für das häusliche Arbeitszimmer geändert und es ist die Frage zu stellen, in wie weit es den Mittelpunkt der Arbeit darstellt. So weit so gut.
Wie ist das jetzt aber bei mir als Selbständiger, wenn die Frau angestellt ist (450,--/Mon), mit den Kosten für das Arbeitszimmer? Kann ich diese bei meiner Steuererklärung als Raumkosten angeben?

Wie sieht das nachträglich für 2008 aus, wenn die Steuererklärung schon abgegeben und vom FA schon der Steuerbescheid für 2008 erstellt wurde? ist ein Einspruch noch möglich?

Viele Grüße,
bapimueller
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Kosten Arbeitszimmer?

Beitrag von ruepel »

Hallo,

die Kosten des Arbeitszimmers erfasst Du in Deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben.

Gruß
bapimueller
Beiträge: 6
Registriert: 7. Nov 2010, 15:59

Re: Kosten Arbeitszimmer?

Beitrag von bapimueller »

Hallo ruepel,

die Kosten für das Arbeitszimmer kann ich nicht als Betriebsausgabe ansetzen, da ich die meiste Zeit (ca. 80-90%) direkt beim Kunden bin.

Meine Frau ist aber bei mir angestellt (450,--/Mon) und bei ihr bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Von daher würde ich erwarten, dass die entstehenden Aufwendungen, z.B. Zinsen, Wassser, Strom, Grundsteuer, etc. bei ihr als Werbungskosten berücksichtigt werden können und zwar ohne, dass ich diesen Teil als Betriebsvermögen bei mir in der Firma einbuchen muss.

Viele Grüße,
bapimueller
poohchen
Beiträge: 58
Registriert: 25. Aug 2010, 12:48

Re: Kosten Arbeitszimmer?

Beitrag von poohchen »

Hallo,

die Neuregelung zu dem häuslichen Arbeitszimmer betrifft nur Arbeitnehmer. Da du aber selbstständig bist und das Arbeitszimmer geschäftlich genutzt wird, ist es egal wie oft du dich darin aufhältst, vor allem weil du das Zimmer deiner Angestellten zur Verfügung stellst. Die Kosten sind für dich also Betriebsausgaben in deiner EÜR.
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