steuerliche Betrachtung GmbH & Co. KG

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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investor1980
Beiträge: 1
Registriert: 4. Dez 2017, 11:24

steuerliche Betrachtung GmbH & Co. KG

Beitrag von investor1980 »

Hallo Zusammen,

im Rahmen der Erstellung eines Businessplans habe ich folgende Frage:

Es geht um eine GmbH & Co KG, also eine Beteiligungs-GmbH und eine operative KG. Hierüber hinaus gibt es eine Immobilie im Privateigentum des Eigentümers der Beteiligungs-GmbH, der jedoch auch als Geschäftsführer in der KG fungiert.
Welche Steuern muss ich grundsätzlich in welche der unten aufgelisteten Ebenen berücksichtigen um in meinem Businessplan einigermaßen nah an der Wahrheit zu sein?

KG(operativ)
Jahresüberschuss -> Gewerbesteuer

GmbH (Beteiligung)
Auszahlung JÜ aus KG zur Tilgung des Darlehens für das Unternehmen.

Privat (Mieteinnahmen)
Mieteinnahmen (minus Abschreibung) -> Gewerbesteuer?
Unternehmerlohn Einkommenssteuer?

Natürlich werde ich für dieses heikle Thema noch den Steuerberater meines Vertrauens zu Rate ziehen, für den BP reicht eine Annahme, nah an der Wahrheit.
Danke für Euer Feedback!

gruß
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: steuerliche Betrachtung GmbH & Co. KG

Beitrag von SteuerHeinz »

Üblicherweise ist die GmbH bei einer Gmbh & Co.KG nicht am Vermögen der KG, also auch nicht am Gewinn der KG beteiligt. Sie ist einzig und allein für die Haftungsbeschränkung eingesetzt. In deiner Variante sieht es so aus, als ob du die GmbH als tatsächliches Beteiligungsunternehmen an der KG beteiligen möchtest. Dadurch kommen der GmbH auch die anteiligen Gewinne aus der KG zu.

Besteuerung der KG:
hier werden nur die steuerlichen Gewinne festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt
Gewerbesteuer fällt ebenfalls an. Diese ist bei der natürlichen Person in der Einkommensteuer anrechenbar bis zum 3,8 fachen des Gewerbesteuermessbetrags. In der GmbH ist die Gewerbesteuer der KG nicht anrechenbar und geht somit verloren. Dafür werden aber die Einkünfte der KG in der GmbH nicht nocheinmal der Gewerbesteuer unterworfen.

Besteuerung der GmbH:
Körperschaftsteuer 15% + Solidaritätszuschlag auf steuerlichen Gewinn
Gewerbesteuer auf Gewerbeertrag
Bei der Ausschüttung der Gewinn der GmbH dann nochmal Kapitalertragsteuer

Besteuerung natürliche Person:
Mieteinnahmen + gesondert festgestellter Anteil am Gewinn der KG wird versteuert (siehe Besteuerung der KG)
Anrechnung der anteiligen Gewerbesteuer aus der KG auf die Steuer
keine extra Gewerbesteuer auf die Vermietung, da dies kein Gewerbebetrieb ist

Gruß Heinz
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