Verständnisfrage zur Körperschaftsteuer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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senjaudi
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Registriert: 19. Nov 2017, 16:52

Verständnisfrage zur Körperschaftsteuer

Beitrag von senjaudi »

Hab das erste Semester Steuerrecht. Nachdem wir das EStG durch haben, machen wir jetzt mit dem KStG weiter.
Da stellt sich mir eine Frage, nur damit ich es mir besser vorstellen kann.

Mal angenommen ich habe eine GmbH gegründet und bin alleiniger Vorstand. Meine GmbH macht insgesamt einen Gewinn von 50.000 € im Jahr 2017.
- Auf diese 50.000 € kommt die 15% Körperschaftssteuer, zzgl Solidaritätszuschlag
- darüberhinaus muss ich ebenfalls auf die 50.000 € Gewerbesteuer zahlen gem. GewStG
- und auf das Eink. aus Gewerbebetrieb muss ich nach dem EstG Einkommenssteuer zahlen

Ich hab da doch sicher etwas falsch verstanden? :geek:

Kann mir da jemand weiterhelfen?
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Verständnisfrage zur Körperschaftsteuer

Beitrag von SteuerHeinz »

Vorstände gibt es bei Aktiengesellschaften. Bei einer GmbH hast du Gesellschafter und Geschäftsführer (kann auch eine Person sein).

Die Einkünfte der juristischen Person (GmbH) werden erstmal nur auf der Ebene der Gesellschaft besteuert.
Also so wie du es schon geschildert hast. 15 % KSt + SolZ. Dazu noch die GewSt, da GmbHs immer Handelsgewerbe sind.

Der danach übrige Gewinn bleibt solange in der GmbH und wird vorgetragen bis sich die Gesellschafterversammlung (bei einer Ein-Mann-GmbH braucht man da ein großen Saal ) beschließt die Gewinne an die Gesellschafter auszuschütten. Dann entsteht gem. §20 (1) Nr 1 EStG iVm §32d EStG die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% plus SolZ.

Im Ergebnis landet man, in Abhängigkeit vom GewSt-Hebesatz immer so um und bei 45% Gesamtbesteuerung. Also Spitzensteuersatz für die Besteuerungskette.
senjaudi
Beiträge: 19
Registriert: 19. Nov 2017, 16:52

Re: Verständnisfrage zur Körperschaftsteuer

Beitrag von senjaudi »

hmm ok habs verstanden, danke.
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