Guten Morgen,
ich würde mich freuen wenn mit Jemand bei folgenden Sachverhalt Auskunft geben könnte:
Ich betreibe aktuell einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb dessen Ackerland mit ca. 300 Tsd. Eur bilanziert ist. Ich werde den Betrieb demnächst einstellen und möchte das Land in eine GmbH einbringen. Muss ich den bilanziellen Wert des Landes vor dem Einbringen in die GmbH oder danach auf den tatsächlichen Marktwert (ca. 1 Mio. Eur) berichtigen oder kann ich die aktuell vorliegenden stillen Reserven beibehalten? Ich möchte ungern einen Gewinn aus Wertberichtigung realisieren, da mich die darauf anfallenden Steuern in ernste Liquiditätsprobleme bringen würden.
Herzlichen Dank für die Auskunft!
Bjarne