Körperschaftssteuer GewSt bei Genussscheinvergütung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Klaus_Ba
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Registriert: 15. Jun 2015, 09:21

Körperschaftssteuer GewSt bei Genussscheinvergütung

Beitrag von Klaus_Ba »

Hallo zusammen,

im Rahmen einer Steuerarbeit suche ich ein Beispiel für die steuerliche Behandlung der Vergütung von Genussscheinen... Es wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte und ein exemplarisches Beispiel hier posten können mit einem fiktiven Betrag...
Das Beispiel sollte wie folgt aussehen:
Zu Beginn der Gewinn z.B. 20.000, dann die Ausschüttung des Genussscheins i.H. von 10.000 (Betriebsausgabe) und dann sollte die Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer ermittelt werden und der SolZ inkl. Hinzurechnung von 1/4 der Genussscheinvergütung;
Als zweites Beispiel würde es eine Ausschüttung des Genussschein i.H. v. 10.000 geben, allerdings dürfte diese nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden...
Sodass am Schluss die Steuerbelastung von beiden Varianten verglichen werden kann...

Bei Fragen gerne Bescheid geben, ansonsten wäre ich euch sehr verbunden, wenn jemand mir eine exemplarische Aufstellung liefern könnte...

Als Anhaltspunkt gilt S. 11plus 12 (ist leider von 2001,deshalb untauglich
http://www.docju.de/themen/wertpapiere/ ... ne.pdf[url][/url]

Vielen Dank vorab!
Grüße
Klaus
Klaus_Ba
Beiträge: 3
Registriert: 15. Jun 2015, 09:21

Re: Körperschaftssteuer GewSt bei Genussscheinvergütung

Beitrag von Klaus_Ba »

Mein Lösungsvorschlag sieht wie folgt aus:

Gewinn 20.000
Ausschüttung auf Genussrechte (Betriebsausgabe) 10.000
Gewinn nach Ausschüttung auf Genussrechte 10.000
Ermittlung der GewST
Gewinn nach Ausschüttung auf Genussrechte 10.000
zzgl. Hinzurechnung 1/4 2.500
gewerbesteuerliche BMG 12.500
GewST. (400%*3,5%) 1.750
Ermittlung der Körperschaftssteuer
Gewinn nach Ausschüttung auf Genussrechte 10.000
abzgl GewST. 1.750
körperschafssteuerliche BMG 8.250
KST (15%) 1.237,5
SolZ 68,06

Steuerbelastung Gesamt 3.055,56

Ist das so korrekt und wie würde es aussehen, wenn die 10.000 keine Betriebsausgabe darstellen würde?
Vielen DANKE vorab!
Beste Grüße
Klaus
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