JA Korrektur nach AO154 beim FA - wie vorgehen?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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geruchalter
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Registriert: 7. Jan 2015, 11:29

JA Korrektur nach AO154 beim FA - wie vorgehen?

Beitrag von geruchalter »

Hallo zusammen,

über Antworten oder Anmerkungen zu meinen Fragen würde ich mich sehr freuen!

Der Sachverhalt: Der A hat eine UG. Diese UG hat einen Online Handel und erhält Geld für Werbungseinblendungen auf Ihrer Webseite (Google Adsense). Der Umsatz beläuft sich jeweils auf 10.000€ also insgesamt 20.000. Der GF erhält kein Gehalt. Der A hat für das letzte Jahr bereits die Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung beim FA eingereicht.

Das Problem: Weil das Konto für die Werbeeinnahmen noch auf den Namen des Geschäftsführer, also des A liefs, weil dieser vor Gründung der UG registriert hatte, wurden die EInnahmen fälschlicherweise auch nicht in der UG verbucht (und bisher nicht versteuert). Dies will der A nun nachholen und die Einnahmen in die UG aufnehmen. Das heißt die Bilanz muss korrigiert werden und weitere Einnahmen von 10.000€ hinzugefügt werden. Dies würde er dann als Forderung gg. GF verbuchen.

Nun will der A beim FA nach AO 153 eine Korrektur durchführen. Was ist dazu genau nötig?
  • gibt es einen besonderen Namen bzw. Bezeichnungfür die korrigierte GuV und die Bilanz?
    Bilanz der X UG zum 31.12.2013 (nach Korrektur) / (Version 2)
  • Das bedeutet auch, dass der A eine neue Gesellschafterversammlung einberufen muss um über den neuen / geänderten Gewinn zu entscheiden. Ist dies eine ordentliche oder außerordentliche Gesellschafterversammlung? Ich nehme an außerordentlich.
  • Die Gewerbesteuererklärung- und die Körperschaftssteuererklärung- Dokumente müssen dann ebenfalls neu eingereicht werden, korrekt?
  • Sollte in einem Anschreiben oder im Gesellschafter-Protokoll die Ursache für die Korrektur erklärt werden? Bspw.: A dachte dass die vergessenen Einnahmen privat seien, jedoch stellte sich heraus, dass diese zur Gesellschaft gehören.
  • Mit welchen Konsequenzen (Buchprüfung, Strafzahlung, Anzeige wg. Steuerhinterziehung) hat der A zubefürchten?
Kann mir jemand weiterhelfen, was der A da tun sollte? Kennt sich jemand mit dieser Problematik aus?
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