Hallo Forum,
Ich habe über eine franzöische Firma einen Miteigentumsanteil an einem Hotel in München. Das FA in München fordert mich auf, eine Erklärung der Körperschaftssteuer in D zu erstellen, allerdings wurden diese Einkünfte ja bereits in Frankreich versteuert..... Gibt es da kein Doppelbesteuerungsabkommen?
Danke im voraus für eine klärende Rückantwort.
MfG aus Frankreich
Ukcol
Körperschaftsteuer in D für eine französiszche Firma
Re: Körperschaftsteuer in D für eine französiszche Firma
Ein Doppelbesteuerungsabkommen hat damit nichts zu tun.
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