hi,
im Rahmen meines Studium möchte ich aus Übungszwecken diverse Vorfälle bzw. Vorgänge im Bereich Körperschafts- und Gewerbesteuer lösen.
Es geht einfach nur darum herauszufinden, ob eine Absetzbarkeit/Hinzurechnung möglich ist und in welchem Umfang. Man geht dabei immer von einer Kapitalgesellschaft aus.
1. Eine Aktiengesellschaft hat eine Beteiligung von 100% an der XYZ-GmbH, aus dem sie eine Gewinnausschüttung aus dem Vorjahr 300.000€ als Beteiligungsbetrag verbucht hat. Einbehalten wurde die Kapitalertragssteuer von 45.000€ plus ein Solidaritätszuschlag von 19.500 €.
Vorschlag:
Da eine GmbH-Beteiligung vorliegt, sind 95%-körperschaftssteuerfrei gemäß §8bI KStG (also 300.000 abziehen). Gemäß § 8b V KStG sind demnach 5 % nicht absetzbar (also 15.000 hinzurechnen).
2. Die Aktiengesellschaft liefert anerkannte Spenden von 5.000 €.
Vorschlag:
Gemäß §9 I Nr.2 KStG sind dies abziehbare Aufwendungen (also 5000 € abziehen)
3. Die Aktiengesellschaft hat zusätzlich ein Betriebsgrundstück mit einem Einheitswert von 3.000.000 € (inkl. § 121 a BewG).
Vorschlag:
Gemäß §9 nr.1 GewStG gekürzt um 1,2 % des Einheitswerts (also 36.000€ abziehen)
Unabhängig davon gibt es in GewStG die §8 und §9, also Kürzungen und Hinzurechnungen. Wann treten diese ein? Bei den oben erwähnten Vorfällen auch?
mfg
Geschäftsvorfälle - Absetzbar bzw. nicht absetzbar?
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