Körperschaftssteuer geschätzt

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Mobaluxer
Beiträge: 1
Registriert: 6. Apr 2013, 11:52

Körperschaftssteuer geschätzt

Beitrag von Mobaluxer »

Hallo Forum,

folgendes Problem und folgende Frage dazu habe ich !

Ich habe mich 2007 Selbstständig gemacht und das ganze falsch angepackt ... nun habe ich 2009 Insolvenz anmelden müssen.

Im gleichem Atemzug habe ich eine mGmbH mit einem Freund gegründet . Mein Insolvenzverwalter meinte das ich den Betrieb unter meinem alten Gewerbe stilllegen solle da eine weiterführung nichts bringen würde. Ich ging also auch dvon aus das dass Finanzamt davon Kenntnis erlangt ... nun falsch dem war nicht so.

Lange rede kurzer Sinn ... ich will mich nicht unschuld waschen hatte so meine Probleme mit der Insolvenz (wer hat schon gerne sowas) und habe garnicht mitbekommen das dass FA mir Einkommenssteuerschätzungen über das alte Unternehmen schickt ... dadurch das ich versäumt habe darauf zu reagieren soll ich jetzt 1400 Euro Einkommensteuer zahlen (geschätzt) obwohl ich null eingenommen habe. Das FA sagt nun aber das es bereits "durch" ist und alles festgesetzt sei und ich zahlen muss.

Abgesehen von meiner Dummheit und meinem nichtwissen sehe ich nicht ein etwas zu bezahlen wenn ich nichts eingenommen habe ... Schätzung hin oder her ... wenn das FA schätzt und ich mehr eingenommen habe kann ich ja auch nicht sagen "Ouh nun haben Sie bereits geschätzt und die Smme ist niedriger deswegen zahle ich nur die Schätzung" aber andersum darf das FA das einfach ?!

Kann mir jemand sagen ob das rechtens ist, da bereits auch schon ein Konto gepfändet wurde ... so gleich das auch fragwürdig ist ob dies rechtlich in Ordnung ist ein Konto zu pfänden wegen einer Summe die im eigentlichen Sinne nicht stimmt bzw. gerechtfertigt ist ?! Oder ist es in Deutschland tatsächlich schon soweit das Steuerzahler kein recht haben und das FA alles darf ?!

MfG Mobaluxer
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Körperschaftssteuer geschätzt

Beitrag von schlauelia »

wenn dasFA Schätzungen schickt - und das macht es ja nur, weil wohl nach etlichen Mahnungen, keine Erklärungen eingereicht wurden - und man dann immer noch den Kopf in den sand steckt, werden die geschätzten Bescheide rechtsfkräftig!!

Sie können sich darüber nicht beschweren, denn Sie hatten ja genug Zeit richtige Erklärungen abzugeben. Aber wenn Sie jetzt in der Insolvenz sind, wird doch nichts zu holen sein!°

Sie haben durchaus Rechte als Steuerzahler, aber auch Pflichten und wenn Sie diese nicht erfüllen, müssen Sie mit den Folgen leben!

Lia
Felix43
Beiträge: 7
Registriert: 10. Mär 2014, 13:15

Re: Körperschaftssteuer geschätzt

Beitrag von Felix43 »

Schon traurig, aber mein Vorposter hat Recht, habe ich schon woanders so gelesen.
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