Dies hat das Zeug zum Prezendzfall!!!
Einzelunternehmer fungiert bei einer GmbH als Geschäftsführer. Vertragsverhältnis zwischen Einzelunternehmen und GmbH.
Einzelunternehmer ist gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und gesetzlich bestellter GF der GmbH.
Einzelunternehmen rechnet die GF-Leistung (3500EUR/Monat netto) mit der GmbH mit Quarteilsweise auszustellenden Rechnungen ab.
Die Rechnungen sind bei der GmbH Ausgaben und bei dem Einzelunternehmen Einnahmen.
Die Konstellation ist nicht steuerschädlich.
Ist sie auch rechtlich ok? Hat jemand Erfahrungswerte?
Einzelunternehmer als Geschäftsführer !
Re: Einzelunternehmer als Geschäftsführer !
Ich denke diese Konstellation tritt häufiger auf als du denkst. SV rechtlich sehe ich hier keine Probleme, da der GF ja schein beherrschender Gesellschafter ist.
Hat er sich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien lassen?
Hat er sich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien lassen?
Re: Einzelunternehmer als Geschäftsführer !
Hallo, ich hole dieses Thema nochmal raus, da dies aktuell auch eine Frage meinerseits ist.
Gilt diese Konstellation auch wenn ein Freiberufler der alleinige Geschäftsführende Gesellschafter ist? Ich bin von den Beschränkungen des § 181 BGB laut Gesellschaftsvertrag befreit?
Ergo, ich kann als Freiberufler meiner UG jeweilige Rechnungen ausstellen, welche dann normal von mir als Freiberufler versteuert werden (Lohnsteuer etc).
Somit umgehe ich also bei Gewinnausschüttung aus der UG entsprechende höhere Steuern?
VG Stefan
Gilt diese Konstellation auch wenn ein Freiberufler der alleinige Geschäftsführende Gesellschafter ist? Ich bin von den Beschränkungen des § 181 BGB laut Gesellschaftsvertrag befreit?
Ergo, ich kann als Freiberufler meiner UG jeweilige Rechnungen ausstellen, welche dann normal von mir als Freiberufler versteuert werden (Lohnsteuer etc).
Somit umgehe ich also bei Gewinnausschüttung aus der UG entsprechende höhere Steuern?
VG Stefan