Seite 1 von 1

Verlustvortrag - Bescheid 2018 da; Verständnisfrage

Verfasst: 29. Mai 2019, 19:02
von stuntmaennchen
Guten Abend,

ich habe versucht mich zu belesen, komme aber nicht weiter.

Zum Sachverhalt:
Ich habe für die Jahre 2016 und 2017 3.646€ Verlust angehäuft.

Für 2018 habe ich:
Gesamtbetrag der Einkünfte - 1.705€
_____________________________________________________
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen: 1.909€
unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben: 2.048€
_____________________________________________________
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen: MINUS 3.957€

Soweit komme ich noch mit. Die Folgende Seite verstehe ich dann hingegen nicht mehr gänzlich...

Man zieht mir die 1.705€ von meinem Verlustvortrag iHv 3.646€ ab -> das ist, wie ich gelesen habe, soweit in Ordnung.
verbleibender Verlustvortrag: 1.941€


Was ich nicht verstehe, ist: warum spielen die -3.957€ keine Rolle mehr? Müssten die nicht entweder meinen Verlust erhöhen oder aber meine Einkünfte iHv 1.705€ zumindest reduzieren?



Verwirrte Grüße.

Re: Verlustvortrag - Bescheid 2018 da; Verständnisfrage

Verfasst: 29. Mai 2019, 19:39
von stuntmaennchen
...okay, weiteres Recherchieren ergibt:

Ich habe Pech - das scheint soweit alles iO zu sein.
Einziger Knackpunkt ist, dass meine Ausbildung (die dritte insgesamt) nur als Sonderausgabe und nicht als Werbungskosten anerkannt wurde - und mir damit nichts bringt.

Das läuft ja.

Re: Verlustvortrag - Bescheid 2018 da; Verständnisfrage

Verfasst: 14. Jun 2019, 16:49
von stuntmaennchen
Soweit konnte ich durch Recherche ja erkennen, dass das seine Richtigkeit hat.

Nun komme ich allerdings an folgendem Punkt nicht weiter:

Ich habe im Jahr 2018 eine Ausbildung/einen Lehrgang gemacht (KEINE Erstausbildung), die in einer Selbständigkeit mündete. Nun sind mir die Kosten dafür nur als Sonderausgaben anerkannt worden - soweit ich mich zum Thema Ausbildungskosten belesen habe, sind diese Kosten (sofern keine Erstausbildung) allerdings als Werbungskosten anzusehen und würden mir folglich auf meinen VV angerechnet werden.

Ist dem so?

Re: Verlustvortrag - Bescheid 2018 da; Verständnisfrage

Verfasst: 14. Jun 2019, 19:59
von schlauelia
richtig - wenn Sonderausgaben nur Abzug, wenn positive Einkünfte, die Sie offentsichtlich nicht haben.

Verlustabzug für Vorjahre auch nur, wenn Sie mal Geld verdienen.

Lia