Verlustvortrag - Bescheid 2018 da; Verständnisfrage

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stuntmaennchen
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mai 2019, 18:49

Verlustvortrag - Bescheid 2018 da; Verständnisfrage

Beitrag von stuntmaennchen »

Guten Abend,

ich habe versucht mich zu belesen, komme aber nicht weiter.

Zum Sachverhalt:
Ich habe für die Jahre 2016 und 2017 3.646€ Verlust angehäuft.

Für 2018 habe ich:
Gesamtbetrag der Einkünfte - 1.705€
_____________________________________________________
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen: 1.909€
unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben: 2.048€
_____________________________________________________
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen: MINUS 3.957€

Soweit komme ich noch mit. Die Folgende Seite verstehe ich dann hingegen nicht mehr gänzlich...

Man zieht mir die 1.705€ von meinem Verlustvortrag iHv 3.646€ ab -> das ist, wie ich gelesen habe, soweit in Ordnung.
verbleibender Verlustvortrag: 1.941€


Was ich nicht verstehe, ist: warum spielen die -3.957€ keine Rolle mehr? Müssten die nicht entweder meinen Verlust erhöhen oder aber meine Einkünfte iHv 1.705€ zumindest reduzieren?



Verwirrte Grüße.
stuntmaennchen
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mai 2019, 18:49

Re: Verlustvortrag - Bescheid 2018 da; Verständnisfrage

Beitrag von stuntmaennchen »

...okay, weiteres Recherchieren ergibt:

Ich habe Pech - das scheint soweit alles iO zu sein.
Einziger Knackpunkt ist, dass meine Ausbildung (die dritte insgesamt) nur als Sonderausgabe und nicht als Werbungskosten anerkannt wurde - und mir damit nichts bringt.

Das läuft ja.
stuntmaennchen
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mai 2019, 18:49

Re: Verlustvortrag - Bescheid 2018 da; Verständnisfrage

Beitrag von stuntmaennchen »

Soweit konnte ich durch Recherche ja erkennen, dass das seine Richtigkeit hat.

Nun komme ich allerdings an folgendem Punkt nicht weiter:

Ich habe im Jahr 2018 eine Ausbildung/einen Lehrgang gemacht (KEINE Erstausbildung), die in einer Selbständigkeit mündete. Nun sind mir die Kosten dafür nur als Sonderausgaben anerkannt worden - soweit ich mich zum Thema Ausbildungskosten belesen habe, sind diese Kosten (sofern keine Erstausbildung) allerdings als Werbungskosten anzusehen und würden mir folglich auf meinen VV angerechnet werden.

Ist dem so?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustvortrag - Bescheid 2018 da; Verständnisfrage

Beitrag von schlauelia »

richtig - wenn Sonderausgaben nur Abzug, wenn positive Einkünfte, die Sie offentsichtlich nicht haben.

Verlustabzug für Vorjahre auch nur, wenn Sie mal Geld verdienen.

Lia
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