Verlustvortrag Studium
Verfasst: 30. Nov 2018, 17:14
Hallo Community,
im Internet habe ich leider nicht die Antworten auf meine zwei Fragen gefunden, weswegen ich mir nun erhoffe, diese hier zu bekommen. Mir ist bekannt, dass ein Verlustvortrag im Moment nur hypothetisch angemeldet werden kann, da dies bei Erststudium eigentlich nur über Sonderausgaben gehandelt wird. Allerdings beziehe ich mich auf eventuell folgende Gerichtsbeschlüsse.
Um Folgendes handelt es sich:
1. Angenommen, ich habe im Juni 2016 mein Abitur bekommen und studiere seit Oktober 2016, kann ich dann schon einen Antrag auf Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen? Immerhin beziehen sich die Anträge immer auf komplette Jahre. Müsste ich dann alle Werbungskosten, sofern mit Pauschalen gerechnet wird, individuell verrechnen auf die 3 Monate, in denen ich erst mit dem Studium angefangen habe? Oder werden Pauschbeträge IMMER pauschal berechnet, unabhängig vom Eintritt in eine neue Anstellung?
2. Spielt es eine wichtige Rolle, wann Kosten entstanden sind? Beispiel: Ich möchte einen Verlustvortrag für meine Studiengebühren machen. Im Jahr 2016 habe ich fürs WiSe 16/17 bezahlt UND schon fürs SoSe 17. Im Jahr 2017 habe ich dann aber nur fürs WiSe 17/18 bezahlt, da ich die Studiengebühren auch im Frühjahr 2018 fürs SoSe 18 einreichen kann. Auf den Nachweisen, den jeweiligen Kontoauszügen, geht daher eindeutig hervor, dass ich im Jahr 2016 zwei Ausgaben für Studiengebühren hatte, im Jahr 2017 dann jedoch nur noch eine. Ist natürlich nachweisbar und nicht allzu relevant, mich würde aber dennoch interessieren, wie das gehandhabt wird.
Habt Dank und viele Grüße,
Norist
im Internet habe ich leider nicht die Antworten auf meine zwei Fragen gefunden, weswegen ich mir nun erhoffe, diese hier zu bekommen. Mir ist bekannt, dass ein Verlustvortrag im Moment nur hypothetisch angemeldet werden kann, da dies bei Erststudium eigentlich nur über Sonderausgaben gehandelt wird. Allerdings beziehe ich mich auf eventuell folgende Gerichtsbeschlüsse.
Um Folgendes handelt es sich:
1. Angenommen, ich habe im Juni 2016 mein Abitur bekommen und studiere seit Oktober 2016, kann ich dann schon einen Antrag auf Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen? Immerhin beziehen sich die Anträge immer auf komplette Jahre. Müsste ich dann alle Werbungskosten, sofern mit Pauschalen gerechnet wird, individuell verrechnen auf die 3 Monate, in denen ich erst mit dem Studium angefangen habe? Oder werden Pauschbeträge IMMER pauschal berechnet, unabhängig vom Eintritt in eine neue Anstellung?
2. Spielt es eine wichtige Rolle, wann Kosten entstanden sind? Beispiel: Ich möchte einen Verlustvortrag für meine Studiengebühren machen. Im Jahr 2016 habe ich fürs WiSe 16/17 bezahlt UND schon fürs SoSe 17. Im Jahr 2017 habe ich dann aber nur fürs WiSe 17/18 bezahlt, da ich die Studiengebühren auch im Frühjahr 2018 fürs SoSe 18 einreichen kann. Auf den Nachweisen, den jeweiligen Kontoauszügen, geht daher eindeutig hervor, dass ich im Jahr 2016 zwei Ausgaben für Studiengebühren hatte, im Jahr 2017 dann jedoch nur noch eine. Ist natürlich nachweisbar und nicht allzu relevant, mich würde aber dennoch interessieren, wie das gehandhabt wird.
Habt Dank und viele Grüße,
Norist