Seite 1 von 1

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 4. Apr 2016, 18:19
von muemmel
Vorweg: Man hängt sich nicht an fremde Threads, sondern macht einen eigenen Thread auf. Aber ich antworte mal trotzdem: Die Kosten einer Erstausbildung können Sie grundsätzlich nicht in ein anderes Jahr vortragen. Haben Sie denn 2013 irgendwelche Steuern gezahlt? Die Ausbildung wird ja nicht am 31.12. geendet haben, oder? Da ließe sich noch was machen. Oder war mit der "Steuererklärung 2014" die Erklärung für 2013 gemeint?