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Ausbildungskosten

Verfasst: 24. Apr 2015, 10:50
von jenny2305
Hallo zusammen :)

ich hatte bisher nicht viel mit Steuererklärungen am Hut, deswegen habe ich auch bisher keine Steuererklärung abgegeben, da ich auch bisher kein Einkommen hatte. Da ich aber letztes Jahr mein erstes Einkommen hatte, habe ich mich zum ersten Mal damit beschäftigt und festgestellt, dass ich noch rückwirkend für die letzten 4 Jahre eine Erklärung abgeben kann.
Dies würde ich gerne in Anspruch nehmen, da ich von 2011 - 2013 eine schulische Ausbildung gemacht habe und da einige Kosten in der Zeit entstanden sind und ich somit einen Verlustvortrag für die Jahre haben kann.

Dazu meine Frage wie ich diese Kosten in die Steuererklärung einzutragen habe.
Und zwar habe ich monatlich Systemnutzungsgebühren für die Schule bezahlt und einmal im Jahr 2011 und 2012 für die Zug- und Busfahrkarte einen Betrag bezahlt. Gehören diese Beiträge zusammen in die Zeile für Ausbildungskosten?
Dann habe ich für die Ausbildungskosten einen Bildungskredit und Bafög beantragt. Inwieweit muss/kann ich diese Sachen in die Erklärung eintragen?

Bafög muss ich nicht zurückzahlen.
Der Kredit wurde mir monatlich während der Ausbildungszeit überwiesen und den muss ich ab diesem Jahr im Oktober anfangen abzubezahlen. Während der Ausbezahlphase entstanden bereits Zinsen. Kann ich diese dann schon in die Steuererklärung eintragen und wenn ja wo?

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich formuliert, ansonsten ruhig noch einmal nachfragen.

Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten! :)

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 24. Apr 2015, 16:06
von muemmel
Dies würde ich gerne in Anspruch nehmen, da ich von 2011 - 2013 eine schulische Ausbildung gemacht habe und da einige Kosten in der Zeit entstanden sind und ich somit einen Verlustvortrag für die Jahre haben kann. Eine kühne These - einen VV kriegt man für Ausbildungen, die keine Erstausbildung sind. Welche Erstausbildung fand also zuvor statt?

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 24. Apr 2015, 18:32
von jenny2305
ok, dann habe ich das diesbezüglich falsch verstanden im Internet...

Da bleibt aber noch die Frage bezüglich dem Kredit. Wie gesagt bisher musste ich den noch nicht zurückzahlen, aber es sind bereits Zinsen entstanden, die ich doch dann wenigstens mit in der Steuererklärung für 2014 angeben kann? Wenn ja, wo müsste ich die eintragen?

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 24. Apr 2015, 19:05
von muemmel
Mantelbogen, Zeile 43. Übrigens sind nur die Zinsen absetzbar, nicht die eigentliche Rückzahlung. Und in der Erklärung für 2014 können natürlich nur die in 2014 geflossenen Zinsen abgesetzt werden.

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 26. Apr 2015, 10:42
von Bennyf1988
Guten Tag.

Ich habe die gleiche Situation. Allerdings habe ich in den letzten Jahren meine zweite Ausbildung gemacht. Bedeutet dies, dass ich die Kosten absetzen kann? Ich mache auch zum ersten Mal meine Steuererklärung. Meine erste Ausbildung war eine Handwerkliche mit Ausbildungsvergütung. Die zweite eine Schulische ohne Vergütung. Ich habe vom Bafög aus meinem parallel laufenden Studium gelebt und die Schule für die Ausbildung selbst gezahlt.

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 26. Apr 2015, 11:52
von muemmel
Bedeutet dies, dass ich die Kosten absetzen kann? Ich mache auch zum ersten Mal meine Steuererklärung. Meine erste Ausbildung war eine Handwerkliche mit Ausbildungsvergütung. Die zweite eine Schulische ohne Vergütung. Sicher. Aber es kommt da sehr auf Details an. Wie Ihnen in Ihrem anderen Thread schon erklärt wurde, kommt es immer auf das gesamte Kalenderjahr an. Von wann bis wann ging also die Ausbildung, wie hoch waren die Kosten und welches Einkommen ist gegenzurechnen? Mit Einkommen ist hier steuerpflichtiges Einkommen gemeint - Bafög ist in dem Sinne kein Einkommen.

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 26. Apr 2015, 12:03
von Bennyf1988
Meine Ausbildung, die ich selbst, durch einen 400€ Job bei meinem jetzigen Arbeitgeber sowie Bafög finanziert habe, endete Im Juni 2014 und dauerte die drei Jahre. Verstehe ich Sie richtig, dass ich diese Ausbildungskosten der vergangenen Jahre, wo ich kein Gehalt bezogen habe nicht von meinem Jetzigen Gehalt, welches ich jetzt beziehe absetzen kann? Die Kaiten der letzten Jahre sind doch eigentlich dazu entstanden, dass ich jetzt eine Stelle habe! Sind das dann nicht Werbungskosten?

Danke schonmal für die Hilfe an meinen verwirrenden Fragestellungen :-)

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 26. Apr 2015, 12:10
von muemmel
Verstehe ich Sie richtig, dass ich diese Ausbildungskosten der vergangenen Jahre, wo ich kein Gehalt bezogen habe nicht von meinem Jetzigen Gehalt, welches ich jetzt beziehe absetzen kann? Das habe ich nicht gesagt. Aber es ist halt komplizierter. Ihrem Parallelthread ist ja zu entnehmen, daß dieser Job mit den 400 Euro kein Minijob war - sonst stünde er nämlich nicht in der Lohnsteuerbescheinigung. Und da Sie den wohl auch schon vor 2014 hatten, wird er erstmal gegen die Ausbildungskosten gerechnet. Darum hatte ich Sie um konkrete Zahlen gebeten. Entweder Sie beantworten das konkret, oder wir lassen es...

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 26. Apr 2015, 12:36
von muemmel
Nachtrag: Wenn Sie den Job mit den 400 Euro, der ja wie beschrieben, kein Minijob war, schon 2012 und 2013 hatten, dann hatten Sie jährlich 4800 Euro Einkommen. Und irgendwelche Ausbildungskosten wirken sich dann steuerlich nur aus, wenn sie über 4800 Euro lagen.

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 4. Apr 2016, 13:44
von Filly
Hallo zusammen,

ich habe eine ganz andere Frage und zwar.
Habe ich im Jahr 2011-2013 meine erste Ausbildung abgeschlossen.
Habe allerdings 2014 meine erste Steuererklärung (alleine) gemacht.
Nun habe ich vor die nächste zu machen.
Kann ich in der Steuererklärung 2015, die Kosten von der Ausbildung (2011-2013 Schulmaterialien + Fahrtkosten), Noch nachträglich besetzen oder habe ich die Chance schon verpasst???
Ich danke Euch jetzt schon für die Antworten :D

Lg filly

Re: Ausbildungskosten

Verfasst: 4. Apr 2016, 18:19
von muemmel
Vorweg: Man hängt sich nicht an fremde Threads, sondern macht einen eigenen Thread auf. Aber ich antworte mal trotzdem: Die Kosten einer Erstausbildung können Sie grundsätzlich nicht in ein anderes Jahr vortragen. Haben Sie denn 2013 irgendwelche Steuern gezahlt? Die Ausbildung wird ja nicht am 31.12. geendet haben, oder? Da ließe sich noch was machen. Oder war mit der "Steuererklärung 2014" die Erklärung für 2013 gemeint?