Im Zusammenhang mit dem Fall einer Schenkung von nichtbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Immobilien), welcher einige Jahre zurückliegt und jemandem aus meinem persönlichen Umfeld betraf, stellen sich mir folgende Fragen:
1) Wenn Person A seinem Sohn (Person B) Grundstücke und Immobilien schenkt und die Schenkung im EU-Ausland stattfindet (die Sachwerte befinden sich in dem jeweiligen Staat), muss Person B diese Schenkung dem Finanzamt in Deutschland melden ?
2) Ist eine eventuelle Meldepflicht beim deutschen Finanzamt gegeben auch wenn der aktuelle Geldwert der genannten Sachwerte unterhalb der Summe befindet bei der eine Versteuerung greifen würde bzw. keine Schenkungssteuer anfallen würde ?
3) Sollte unter allen Umständen hierfür eine Meldepflicht bestehen, muss in diesem Fall der Schenkende darlegen, woher er das Vermögen für die Schenkung bekommen hat ?
Antworten bitte nach bestem Wissen (und Gewissen)
Meldepflicht beim FA bei Schenkung im Ausland ?
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Re: Meldepflicht beim FA bei Schenkung im Ausland ?
Antwort 1. - 2: ja
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110
Antwort 3.: Ich denke nicht.
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110
Antwort 3.: Ich denke nicht.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: Meldepflicht beim FA bei Schenkung im Ausland ?
Gehen ir mal davon aus, dass Person B die Schenkung dem deutschen Fiskus nicht mitteilt bzw. nicht mitteilen möchte (aus welchen Gründen ist unerheblich). Woher sollte der Fiskus rausbekommen, dass da im Ausland eine Schenkung stattgefunden hat ?
Das einzige Problem welches in diesem Zusammenhang auftreten könnte, wäre, wenn der Beschenkte die Gelderlöse aus dem Verkauf der Schenkung auf ein deutsches Bankkonto transferiert bzw. er das Vermögen investiert und die Einkünfte aus der Investition auf sein Bankkonto überweisen lässt. Er müsste bedingt durch das lückenhafte Bankgeheimnis dem Finanzamt die Einkünfte deklarieren und möglicherweise deren Ursprung offenlegen ?
Das einzige Problem welches in diesem Zusammenhang auftreten könnte, wäre, wenn der Beschenkte die Gelderlöse aus dem Verkauf der Schenkung auf ein deutsches Bankkonto transferiert bzw. er das Vermögen investiert und die Einkünfte aus der Investition auf sein Bankkonto überweisen lässt. Er müsste bedingt durch das lückenhafte Bankgeheimnis dem Finanzamt die Einkünfte deklarieren und möglicherweise deren Ursprung offenlegen ?
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Re: Meldepflicht beim FA bei Schenkung im Ausland ?
Keine Idee hierzu ?