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eheähnliche Gemeinschaft

Verfasst: 29. Sep 2011, 08:15
von Sternschnuppe
Hallo,
weiß jemand ob eheähnliche Gemeinschaften mittlerweile auch steuermäßig berücksichtigt werden?
Mich interessiert, ob ein Berufstätiger mit Steuerklasse 1, bei arbeitslosem Partner, in Steuerklasse 3 wechseln kann, um so monatlich etwas mehr auf dem Konto zu haben und die Ausgaben, die für den arbeitslosen Partner entstehen, zumindest etwas auffangen zu können?
Grüße
Sternschnuppe

Re: eheähnliche Gemeinschaft

Verfasst: 29. Sep 2011, 09:33
von schlauelia
nein!
geht nur nach Heirat!
Lia

Re: eheähnliche Gemeinschaft

Verfasst: 30. Sep 2011, 07:53
von Sternschnuppe
Kurz und bündig, danke dir,
schönes Wochenende
Sternschnuppe