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Steuererklärung 4 Jahre nachträglich abgeben

Verfasst: 31. Jan 2018, 18:08
von MaTe
Guten Abend zusammen,

ich bin seit 4 Jahren als Angestellter ohne sonstige Einkünfte berufstätig.
Die ersten 3 Jahre habe ich quasi neben meinem Wohnort gearbeitet (kurzer Anfahrtsweg), wodurch ich mir über einen Lohnsteuerjahresausgleich keine Gedanken gemacht habe.
Letztes Jahr habe ich den Arbeitgeber gewechselt und der Arbeitsweg hat sich verlängert. Dadurch habe ich mich mit dem Thema Steuer auseinander gesetzt und festgestellt, dass ein Arbeitnehmer ohne andere Einkünfte theoretisch keine Steuererklärung abgeben muss, solange dies noch nie vorher geschehen ist.

Eine der Ausnahmen ist aber das Kurzarbeitergeld und das habe ich während meiner ersten beiden Berufsjahre ab und zu erhalten.
Heißt für mich, wäre ich nicht so blauäugig gewesen, hätte ich bis 31.05.2015 die erste Steuererklärung abgeben müssen.

Mir ist klar, dass ich dies nun nachträglich schleunigst erledigen muss. Ich Frage mich jetzt nur, mit welchen Sanktionen ich seitens des Staates (Finanzamt) rechnen muss.

Wenn mir jemand diesbezüglich Auskunft erteilen kann wäre ich sehr verbunden.

Viele Grüße

MaTe

Re: Steuererklärung 4 Jahre nachträglich abgeben

Verfasst: 31. Jan 2018, 19:07
von schlauelia
einfach mal das Jahr 2017 abgeben - es kann passieren, dass dadurch das FA die Jahre davor prüft und ggf. Erklärungen anfordert - je nach Höhe des Kurzarbeitergeldes, das ja auch dem FA gemeldet wird und das FA hätte eigentlich Erklärungen bereits anfordern müssen.

Sanktionen werden mE nicht dramatisch sein.

Lia

Re: Steuererklärung 4 Jahre nachträglich abgeben

Verfasst: 1. Feb 2018, 15:39
von muemmel
Ich Frage mich jetzt nur, mit welchen Sanktionen ich seitens des Staates (Finanzamt) rechnen muss. Einfach mal durchrechnen, ob Nachzahlungen oder Erstattungen rauskommen - bei Erstattung ist kaum mit Sanktionen zu rechnen.

Re: Steuererklärung 4 Jahre nachträglich abgeben

Verfasst: 7. Feb 2018, 18:29
von StephanM
Sanktionen wird es wahrscheinlich keine geben. Nur für die Jahre vor 2016 ist der Zinslauf schon angefangen. Sofern da eine Nachzahlung oder Erstattung zu leisten ist wird diese mit 6% verzinst (monatlich mit 0,5% ab 16. Monat nach jeweiligen Jahresende). Für 2016 begint die Versinzung ab 01.04.2018. Bei einer Nachzahlung besteht die Sanktionsomit aus einer entsprechenden Zinszahlung.