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Nicht abgegebene Erklärung

Verfasst: 7. Apr 2017, 12:30
von sirguliver
Hallo zusammen,

folgende Frage:

Mein Patenkind hat die letzten 2,5 Jahre während seines Sportstudiums in einigen Vereinen Jugendmannschaften trainiert und auch die ein oder anderen Workshop gegeben um sein Studium und die Miete zu finanzieren.
Bei der Durchsicht seiner Unterlagen ist uns aufgefallen, dass er dabei weit über den Freibetrag gekommen ist.
Er hat in dieser Zeit keine Steuererklärung abgegeben und auch keine Post vom Finanzamt bekommen.
SOll er jetzt für die vergangenen 3 Jahre seine Steuererklärung nachreichen?

Danke
Guliver

Re: Nicht abgegebene Erklärung

Verfasst: 7. Apr 2017, 13:01
von muemmel
SOll er jetzt für die vergangenen 3 Jahre seine Steuererklärung nachreichen? Na sicher - noch kommt er mit der Nachzahlung der Steuern davon (Stichwort "Selbstanzeige"). Kommt das Finanzamt auf ihn zu, ohne daß er sich selbst gemeldet hat, gibt es die Steuernachzahlung PLUS Strafe.

Re: Nicht abgegebene Erklärung

Verfasst: 7. Apr 2017, 13:27
von sirguliver
Prima, dann also einfach für 2014/15/16 beim Finanzamt einreichen?

Re: Nicht abgegebene Erklärung

Verfasst: 7. Apr 2017, 14:03
von muemmel
Ja, und zwar bald, damit wenigstens für 2016 die Frist gewahrt wird (31. Mai). Und nicht vergessen: Studienkosten kann man absetzen. Hier finden Sie nähere Angaben: https://www.studis-online.de/StudInfo/S ... hp?seite=2
Außerdem wäre zu prüfen, ob ihm für die Trainertätigkeit nicht die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro im Jahr zusteht.

Re: Nicht abgegebene Erklärung

Verfasst: 7. Apr 2017, 14:12
von sirguliver
Danke!
Das mit der Übungsleiterpauschale haut leider nicht hin, die Gruppen trainieren mehrmals wöchentlich, das sind pro Job rund 700 €
Aber zumindest die Fahrkosten, Materialkosten und Studienkosten kann er ja absetzen...
Ich werde wohl nicht drum rum kommen ihm einen hohen 4 Stelligen Betrag zuzuschießen...

Re: Nicht abgegebene Erklärung

Verfasst: 7. Apr 2017, 18:43
von muemmel
Ich werde wohl nicht drum rum kommen ihm einen hohen 4 Stelligen Betrag zuzuschießen... Ihre Entscheidung. Aber neben der Nachzahlung für die Vergangenheit winkt hier auch noch die Vorauszahlung für das laufende Jahr... Und da die am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig wird, sind hier dann wohl gleich 2 Raten fällig.

Re: Nicht abgegebene Erklärung

Verfasst: 10. Apr 2017, 12:29
von sirguliver
Alles klar.
Wir sitzen schon fleißig dran und sind für 2016 schon fertig.

Ich habe mal beim Finanzamt angerufen und mal angefragt, wann eine Steuererklärung aus selbstständiger Tätigkeit abzugeben ist.
Ich bin normaler Arbeitnehmer, das ist alles Neuland für mich.
Die Antwort war:
1.) Wenn derjenige vom Finanzamt dazu aufgefordert wird
2.) Der Gewinn aus ausschließlich selbsständiger Tätigkeit 11.000 € übersteigt
3.) Das Einkommen mehr als 12.000 € beträgt und gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.

Eventuell würde das bedeuten, dass für 2014 für meinen Neffen keine Steuererklärung notwendig ist, wenn 2.) zutrifft. Denn soweit ich mich jetzt eingelesen habe, wird der Gewinn ermittelt aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben (PKW Fahrten, Trainingskleidung, Fachliteratur etc.)

Nehmen wir an, die Einnahmen lagen bei 16.800 € und die Ausgaben die mit der Tätigkeit zusammenhingen bei 6000 €, dann würde das bedeuten, dass keine Erklärung notwendig ist.

Ich vermute allerdings, das ich einen ganz großen Denkfehler drin habe :)

Re: Nicht abgegebene Erklärung

Verfasst: 10. Apr 2017, 12:52
von muemmel
Ich kann mir kaum vorstellen, daß das FA ernsthaft so unqualifizierte Auskünfte gibt.
Nehmen wir an, die Einnahmen lagen bei 16.800 € und die Ausgaben die mit der Tätigkeit zusammenhingen bei 6000 €, dann würde das bedeuten, dass keine Erklärung notwendig ist. Komplett falsch. Bei einer selbständigen Tätigkeit ist immer eine Erklärung notwendig. Freilich wird hier wenig Steuer anfallen, da er neben den Betriebsausgaben auch seine Kranken- und Pflegeversicherung abziehen kann (familienversichert kann er mit so viel Einnahmen ja nicht gewesen sein).