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Handwerker Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2016, 07:21
von walter12
Hallo,

ich weis nicht, ob ich hier richtig bin, aber vtl. könnt Ihr mir ja weiterhelfen.

Bild

Die Daten bis zum Übertrag sind richtig.

Ich hab an den Unternehmer zwei Abschlagszahlungen über insgesamt 24000 + MWST überwiesen. Auf der Endabrechnung werden jetzt nur noch der Brutto Betrag und die zu zahlende Summe genannt. Der Gesamtbetrag der Rechnung (Auftrag) wurde nicht hingeschrieben. Die Rechnung wird inzwischen zum 3x beanstandet, da dort einige Fehler (falsche Posten) abgerrechnet wurden.

Ich hab die Befürchtung, dass ich zuviel Zahle, ohne einen Nachweis für das Finanzamt habe.

VG und Danke Walter

Re: Handwerker Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2016, 10:14
von schlauelia
sehr schwer zu lesen! Daher kann ich nicht nachrechnen!
Müssten alles Netto-Preise sein und zum Schluss wird die USt auf die offenen Beträge gerechnet, da die Anzahlungen ja auch jeweils 12.000,-- + USt waren.
Wichtig für die ESt ist der Ausweis/Angabe der Lohnanteile der Handwerlerleistungen, denn nur diese können Sie gem. § 35a EStG ansetzen ( max. 6000,-- im Jahr).

Warum fragen Sie im Thema "Steuerhinterziehung"??

Lia

Re: Handwerker Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2016, 11:45
von walter12
Hallo Lila,

vielen Dank erstmal.
Es wurden 2x 14280 Euro inkl. MwSt bezahlt. Auf der kompletten Rechnung gibt es keinen Endpreis. Darf ich als Endkunde erwarten, dass ich eine richtige Rechnung, welche ich Steuerlich Absetzen kann erhalte ?


VG
Walter

PS: Bin mittlerweile vom Handwerker (Dipl. Ing.) etwas genervt.

Re: Handwerker Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2016, 12:54
von walter12
Bild

Ich hoffe, dass man das Bild jetzt besser erkennen kann.
Ich hab die Rechnung nachgerechnet und das passt. Ich frag mich nur, ob auf der Rechnung nicht der komplette Betrag stehen muss.

Re: Handwerker Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2016, 18:11
von schlauelia
oben steht doch ein Betrag von über 36.000,--: wie setzt sich dieser zusammen und was für eine Leistung wurde erbracht? Ist der Lohnanteil ausgewiesen? Das ist wichtig. Es geht ja um 2016, da haben Sie noch viel Zeit eine richtige Re zu erhalten - mein Tipp: erst den Rest zahlen, wenn Re in Ordnung.
Lia

Re: Handwerker Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2016, 18:33
von walter12
Im April wurde eine Sole Wärmepumpe installiert. Inzwischen musste der Installateur 2x die Arbeiten nachbessern und alle 3 bisher zugesandt Rechnung wurden von mir fehlerhaft zurückgewiesen.

Kannst du mir zufällig mitteilen, ob Angaben zur Garantie (hier 5 Jahre) und die Sole Flüssigkeit in der Rechnung stehen müssen? (ggf. mit Quellenangabe).
Der Handwerker ändert die beanstandeten Rechnungen unter dem alten Rechnungsdatum ab. Ist sowas richtig?
Ab wann läuft die Garantie?

Re: Handwerker Rechnung

Verfasst: 22. Sep 2016, 09:47
von schlauelia
ich beantworte steuerliche Fragen, keine wegen Garantie usw.: das weiß ein Rechtsanwalt.
Rechnungsänderung ist ok, Hauptsache es werden auch die Lohnanteile ausgewiesen und die Solaranlage steht aber nicht im Zusammenhang mit einem Neubau!
Lia