Hallo zusammen,
habe die Möglichkeit bei einer Freundin in ihrer Boutique auszuhelfen und würde dafür ungefähr 350 Euro bekommen. Da das unter die 400Euro Grenze fällt, muss ich das doch nirgendwo angeben oder?
Gruß
Lilifee
Extraverdienst
Re: Extraverdienst
Hallo,
deine Fraundin musst dich als "Mini-Jober" anmelden. Und wenn sie das Arbeitsentgelt mit 2% pauschal verteuert musst du nicht versteuern.
gruss
deine Fraundin musst dich als "Mini-Jober" anmelden. Und wenn sie das Arbeitsentgelt mit 2% pauschal verteuert musst du nicht versteuern.
gruss