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Kann Finanzamt Erklärungen vom Jahr vor der Erklärung verlan

Verfasst: 10. Okt 2013, 22:16
von Integer
Hallo,
ich bin ein Student und in meiner Geldnot bin ich auf Steuererklärungen gekommen. :lol: Ich habe noch nie eine gemacht, und eben die für 2012 per ElsterFormular abgeschickt.

Allerdings habe ich bei 2010 und 2011 eine Frage:
Ich habe mit ElsterFormular errechnet, dass ich 2010 ca. 1000€ nachzahlen müsste (Kurzarbeit und Weihnachtsgeld erhalten, Umsatzprämie auch). 2011 würde ich ca. 800€ zurückbekommen (!Weihnachtsgeld wieder zurückgenommen!, studentische Tätigkeit danach)

Wäre es möglich, dass das Finanzamt Erklärung2010 verlangt wenn ich nur Erklärung2011 abgebe?

Vielen Dank schonmal!

Re: Kann Finanzamt Erklärungen vom Jahr vor der Erklärung ve

Verfasst: 11. Okt 2013, 08:41
von poohchen
Da du Kurzarbeitergeld bezogen hast bist du in der Pflichtveranlagung für 2010! D.h. du hättest schon längst eine Steuererklärung abgeben müssen!
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110

Je länger du wartest desto teurer werden die Zinsen!

Re: Kann Finanzamt Erklärungen vom Jahr vor der Erklärung ve

Verfasst: 11. Okt 2013, 09:27
von Integer
poohchen hat geschrieben:Da du Kurzarbeitergeld bezogen hast bist du in der Pflichtveranlagung für 2010! D.h. du hättest schon längst eine Steuererklärung abgeben müssen!
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110

Je länger du wartest desto teurer werden die Zinsen!
Das ist nicht gut :(
ist es denn realistisch, dass ich auf ca 1000€ Nachzahlung komme?!? Oder habe ich da etwas falsch gemacht in der Steuererklärung?
Die Summe scheint mir utopisch....

Gerade kann ich mir so etwas überhaupt nicht leisten...

Re: Kann Finanzamt Erklärungen vom Jahr vor der Erklärung ve

Verfasst: 11. Okt 2013, 09:52
von poohchen
Keine Ahnung, ich kenne ja deine Zahlen nicht.
Hier kannst du aber nachrechnen:
http://www.steuertipps.de/steuererklaer ... er-faellig

Ob du dir das gerade leisten kannst spielt im Übrigen keine Rolle für das Finanzamt.