Steuerhinterziehung mit Zustimmung des Finanzamtes

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lisaraa
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Registriert: 15. Apr 2013, 23:28

Steuerhinterziehung mit Zustimmung des Finanzamtes

Beitrag von lisaraa »

Definition von Steuerhinterziehung:
1.Steuerhinterziehung begeht, wer vorsätzlich (1) den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht; (2) die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.

Wie lässt sich folgender Sachverhalt beurteilen: Eine Anlage U für Ehegattenunterhalt wird blanko unterschrieben, weil der Unterhalt noch nicht feststand und ein Betrag XX für Kinder und Ex-Ehegatte gezahlt wird. Nach dem Unterhaltsurteil stand fest, dass die Zahlungen nur auf den Kindesunterhalt gerechnet wurden. Dem Finanzamt wurde das Urteil und die Kontoauszüge überlassen. Nach etwa 2 Jahren wurde der Einspruch mit der Begründung abgelehnt, dass die Anlage U nicht zurück genommen werden kann. Und als kleiner Trost bemerkte der Finanzbeamte noch, dass man das doch positiv sehen soll, dann fällt der Unterhalt auch höher aus.

Die Angaben in der Anlage U sind definitiv falsch. Wird hier Steuerhinterziehung legalisiert oder kommt es auf den Betrag der Hinterziehung an.
Jeder Getrenntlebende kann, auch wenn er keinen Unterhalt an den Ex-Partner zahlt, über die Anlage U Unterhalt in der Steuererklärung angeben, sofern sein Ex-Partner der Anlage U zustimmt. Sicherlich für viele Steuerzahler eine Ersparnis.

Und ist es nicht unfair, wenn man Steuerhinterziehung so ins negative Licht setzt, wenn Finanzämter die Falschangabe in bestimmten Situationen tolerieren?

Ich würde mich sehr über Meinungen dazu freuen.
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