Hallo,
habe eine Frage zu folgender Situation: meine Mutter beschäftigt, da sie nicht mehr alle Arbeiten geregelt bekommt, hin und wieder eine Kraft, die ihr vor allem im Garten behilflich ist. Die Hilfe ist sehr unregelmäßig und verdient vielleicht 200 Euro im Monat. Meine Mutter hat eine allgemeine Unfallvers. dafür abgeschlossen und gibt der Hilfe je nach geleisteten Stunden den Betrag nach getaner Arbeit. Geht das einfach so, oder müsste sie auch dafür irgendwas an Steuern zahlen, die Person irgendwo anmelden etc,? Wer kann mir raten?
Dank im Voraus
Liane
geringfügig Beschäftigte
Re: geringfügig Beschäftigte
Ja aber sicher muss das angemeldet und Steuern abgeführt werden. Alles andere ist Schwarzarbeit.
Schau mal bei der Minijob Zentrale: http://www.minijob-zentrale.de , dort findest du alle Info und dorthin muss auch gemeldet werden....
Schau mal bei der Minijob Zentrale: http://www.minijob-zentrale.de , dort findest du alle Info und dorthin muss auch gemeldet werden....
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Re: geringfügig Beschäftigte
Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse werden 14,44% pauschale Abgaben fällig.
Dafür können der Arbeitslohn und die entrichteten Abgaben bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden. (20% des Aufwands, max. 510 Euro Steuerersparnis pro Jahr)
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Dafür können der Arbeitslohn und die entrichteten Abgaben bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden. (20% des Aufwands, max. 510 Euro Steuerersparnis pro Jahr)
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: geringfügig Beschäftigte
Super,
danke für die Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen
Grüße
Liane
danke für die Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen
Grüße
Liane