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strafr. Konsequenzen

Verfasst: 28. Jun 2012, 19:07
von DragonZ
Hallo,
letzt brüstete sich auf einer Feier ein mir unbekannter und unsympatischer Anwalt damit, wie er das Finanzamt austrickst.
Er war sogar so dumm, auch noch ins Detail zu gehen.
Wie blöd kann man sein.
Werde ihn natürlich nicht beim Finanzamt anschwärzen, aber mich würde mal interessieren, was eigentlich passiert, wenn es jemand täte.
Ist das nur eine Sache, die das Finanzamt interessieren würde, oder hat so eine Entlarvung, sofern überhaupt was dran wäre , auch strafrechtliche Konsequenzen?
Wahrscheinlich bei einer sehr hohen Summe, die hinterzogen wird oder?
Grüße
D.

Re: strafr. Konsequenzen

Verfasst: 28. Jun 2012, 20:10
von steuerinfoblog
Hallo,

man kann natürlich anonym eine Anzeige erstatten und das Finanzamt muss den Sachverhalt überprüfen. Wenn Steuern hinterzogen wurden, dann wird der jenige auf jeden Fall bestraft, den es handelt sich um eine Straftat.

Viele Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de

Re: strafr. Konsequenzen

Verfasst: 18. Apr 2013, 21:12
von lisaraa
Hallo,
bestraft wird man nicht immer. Es kommt wahrscheinlich auf den Betrag an. Mein Exmann hat auf der Anlage U den vollen Betrag eingetragen und als ich Einspruch einlegte, hat das Finanzamt nur geantwortet, dass es dann doch mehr Unterhalt für mich gibt. Ich konnte sogar mit Urteil und Kontoauszügen nachweisen, dass ich diesen Unterhalt nicht erhalten habe. Das Finanzamt hat das nicht interessiert.

MfG

Re: strafr. Konsequenzen

Verfasst: 22. Apr 2013, 14:16
von Ratatouille
Hallo,
ein spannender Fall von Steuerhinterziehung ist ja jetzt wohl der von Ulli Hoeneß, wobei mich mal interessieren würde, wieviel Jahre das Finanzamt bei einer Selbstanzeige zurückgehen kann? Wird also nur der Zeitraum geprüft, den man in der Selbstanzeige angibt, oder die ganzen letzten 5,10,oder was weiß ich wieviel Jahre?
Danke im Voraus
Grüße
R.

Re: strafr. Konsequenzen

Verfasst: 22. Apr 2013, 16:05
von poohchen
10 Jahre ist der Zeitraum.