Steuerstrafverfahren durch falsche Lohnsteuerbescheinigung

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Bracksdome
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Registriert: 28. Nov 2011, 15:46

Steuerstrafverfahren durch falsche Lohnsteuerbescheinigung

Beitrag von Bracksdome »

Hallo!

Ich habe letzte Woche eine förmliche Zustellung vom FA erhalten, wonach gegen mich ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde.

Folgender Sachverhalt:
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber fuhr ich einen Dienstwagen, der pauschal mit 1% besteuert wurde. Zusätzlich nutze ich das Auto zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, welche mit 0,03%/km besteurt wurden.
Vor kurzem erhielt ich einen Brief von meinem ehemaligen Arbeitgeber, dass in den Lohnsteuerbescheinigungen für 2008 und 2009 kein geldwerter Vorteil (nr. 18) eingetragen wurde. Dies habe ich jedoch nicht bemerkt.
Auf diese Lohnsteuerbescheinigungen erstellte ich jedoch meine Steuererklärung. Durch das Fehlen der Angabe habe ich also mehr erstattet bekommen, als es korrekt gewesen wäre.

Mein Arbeitgeber wies mich Mitte November darauf hin, dass durch "ein bedauerliches Versehen" diese Angaben nicht eingetragen wurden. Außerdem erhielt ich eine Bescheinigung, wo die fehlenden Angaben entahlten waren. Keine Woche später erhielt ich das Schreiben vom Finanzamt zur Einleitung des Steuerstrafverfahrens.

Zweitens wird mir vorgeworfen, bei der kilometerpauschale falsche Angaben gemacht zu haben.
Ich habe 70km Fahrtweg angegeben. Mein Arbeitgeber hat jedoch nur 50km versteuert. Hintergrund ist, dass die 50km der rein rechnerisch kürzeste Fahrweg ist, die Strecke aber jedoch unfahrbar ist, sodass ich letztlich immer 70km gefahren bin , weil ich dadurch eine imense Zeitersparnis hatte. Jedoch war mir nicht beuwsst, dass der AG nur 50km versteuerte.

Was passiert nun?
Hätte ich die Lohnsteuerbescheinigungen besser prüfen müssen? Als Laie ist das ja nicht so ganz einfach.

Kann hierfür evtl der §42d EstG angewendet werden, und ist letztlich mein ehemaliger Arbeitgeber für den Fehler haftbar zu machen?

Sofern nicht mein Arbeitgeber für den fehler gerade stehen muss, werde ich natürlich die Steuer nachzahlen müssen. Das ist ja auch nicht das Problem. Das mache ich natürlich. Aber kommen evtl weitere Folgen/Kosten auf mich zu?

Danke schonmal für eure Antworten.

Gruß
Bracksdome
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