Hallo zusammen,
stimmt es, dass die Strafverfolgungsverjährung für Steuerstraftaten von 5 auf 10 Jahre ausgedehnt werden soll oder schon ausgedehnt wurde
Heißt das, man muss nicht nur mit einer rückwirkenden Besteuerung über mindestens 10 Jahre rechnen sondern auch mit einer Bestrafung innerhalb dieses Zeitraums?
Weiß jemand Rat?
Grüße
Bertram
Verjährung
Re: Verjährung
Hallo Bertram,
ja das stimmt, das heisst die Verfolgung von Steuerstraftaten soll dann erst in zehn Jahren verjähren. Die Änderung soll am Tag der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten und nur für Steuerstraftaten gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährt sind.(2009)
schöne Grüsse
ja das stimmt, das heisst die Verfolgung von Steuerstraftaten soll dann erst in zehn Jahren verjähren. Die Änderung soll am Tag der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten und nur für Steuerstraftaten gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährt sind.(2009)
schöne Grüsse