Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)

Diskutieren Sie über ...
Antworten
Kleinekruemel
Beiträge: 1
Registriert: 6. Jun 2018, 11:43

Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)

Beitrag von Kleinekruemel »

Hallo,

In einem Steuerbescheid von 2014/2015 sind Sonderausgaben angerechnet worden, obwohl eine Zweitausbildung vorlag und dies somit als Werbungskosten hätte berechnet werden müssen, so auch in der Erklärung ausgefüllt. Also liegt der Fehler hier beim FA. Wenn die Einspruchsfrist nun vorbei ist und ein Antrag auf "Erklärung für Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" für 2011/12 (Erstausbildung) nachträglich eingereicht wurde aber nach 8 Monaten nicht bearbeitet wird, welche Möglichkeiten gibt es noch den Steuerbescheid 2014/2015 umzuändern. Funktioniert dies mit dem Antrag "Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)" sodass das FA noch mal alles überprüfen müsste?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)

Beitrag von schlauelia »

wurde Einspruch eingelegt? 2014/2015 st auch löngst vorbei!

Wegen 2011/2012: bei Erstausbildung ist zur Zeit kein WK - Abzug = Verlustvortrag möglich! Daher auch nach 8 Monaten kein Bescheid!

Was ist für 2016/2017 steuerlich geschehen?

Das sind alles keine neuen Tatsachen - steuerlich gesehen.

Lia
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)

Beitrag von Severina »

Kleinekruemel hat geschrieben: 20. Mär 2019, 11:47 Funktioniert dies mit dem Antrag "Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)" sodass das FA noch mal alles überprüfen müsste?
Nein. Wenn Sie es damals richtig eingetragen haben, liegen ja gerade KEINE neuen Tatsachen vor - gegen die falsche Beurteilung durch das Finanzamt hätte Einspruch eingelegt werden müssen.
Antworten