Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)
Verfasst: 20. Mär 2019, 11:47
Hallo,
In einem Steuerbescheid von 2014/2015 sind Sonderausgaben angerechnet worden, obwohl eine Zweitausbildung vorlag und dies somit als Werbungskosten hätte berechnet werden müssen, so auch in der Erklärung ausgefüllt. Also liegt der Fehler hier beim FA. Wenn die Einspruchsfrist nun vorbei ist und ein Antrag auf "Erklärung für Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" für 2011/12 (Erstausbildung) nachträglich eingereicht wurde aber nach 8 Monaten nicht bearbeitet wird, welche Möglichkeiten gibt es noch den Steuerbescheid 2014/2015 umzuändern. Funktioniert dies mit dem Antrag "Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)" sodass das FA noch mal alles überprüfen müsste?
In einem Steuerbescheid von 2014/2015 sind Sonderausgaben angerechnet worden, obwohl eine Zweitausbildung vorlag und dies somit als Werbungskosten hätte berechnet werden müssen, so auch in der Erklärung ausgefüllt. Also liegt der Fehler hier beim FA. Wenn die Einspruchsfrist nun vorbei ist und ein Antrag auf "Erklärung für Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" für 2011/12 (Erstausbildung) nachträglich eingereicht wurde aber nach 8 Monaten nicht bearbeitet wird, welche Möglichkeiten gibt es noch den Steuerbescheid 2014/2015 umzuändern. Funktioniert dies mit dem Antrag "Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)" sodass das FA noch mal alles überprüfen müsste?