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Arbeitgeberwechsel - Steuerklasse - enorme Abzüge

Verfasst: 5. Dez 2018, 05:32
von Altariel
Hallo,

ich habe zum 01.11.2018 den Arbeitgeber gewechselt. Nun habe ich von meinem alten Arbeitgeber noch eine Entgeltabrechnung erhalten, weil ich noch einen Zuschlag erhalten habe und meine Rest-Gleitzeitstunden ausgezahlt wurden. Dies wurde nun wie folgt ausgestellt:

Bruttobetrag X

1. Entgeltberechnung für Oktober 2018, Anwendung Steuerklasse 1, vom Bruttobetrag X wurden die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet und abgezogen

2. Entgeltberechnung für November 2018, Anwendung Steuerklasse 6, vom Bruttobetrag X wurden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag berechnet und abgezogen

Die jeweiligen Summen der Abzüge minus des Bruttos ergaben dann mein Netto, was nur noch 42 % vom Brutto sind. Bei den Rechnern im Internet komme ich auf einen Nettobetrag von mindestens 65 % nach den Abzügen. Diese Diskrepanz kann ich nicht nachvollziehen. Das die Rechner nicht immer 100 % das richtige Ergebnis ausgeben ist klar, aber wieso habe ich hier so krasse Einbußen?

Ich verstehe zudem nicht, wieso die Versicherungen mit Steuerklasse 1 im Oktober berechnet werden und die Steuerabzüge für November mit Steuerklasse 6. Ich habe ja keine zwei Jobs gleichzeitig gehabt und entstanden sind die Bezüge vor November. Ist das so korrekt und rechtens?

Ich hoffe mich kann hier jemand erleuchten. :?: :(

Re: Arbeitgeberwechsel - Steuerklasse - enorme Abzüge

Verfasst: 5. Dez 2018, 12:27
von muemmel
Im Oktober wurde keinerlei Steuer erhoben? Im November keinerlei SV-Beitrag?

Re: Arbeitgeberwechsel - Steuerklasse - enorme Abzüge

Verfasst: 7. Dez 2018, 05:03
von Altariel
Ja genau. Den Bruttobetrag hat man in zwei Abrechnungen gepackt. Eine für Oktober mit Abzug der SV Beiträge und eine für November mit Abzug der Steuern. Und es wurden unterschiedliche Steuerklassen verwendet.

Re: Arbeitgeberwechsel - Steuerklasse - enorme Abzüge

Verfasst: 7. Dez 2018, 18:15
von muemmel
Nun ja - das ist alles sehr merkwürdig, aber die Steuer wird durch die Steuererklärung ohnehin wieder "glattgestellt". Und bei Klasse 6 ist die ohnehin vorgeschrieben - allerdings führt das oft zu einer Nachzahlung. Die Frist ist ab 2019 übrigens anders geregelt - Pflichtsteuererklärungen müssen jetzt bis zum 31.07. eingereicht werden (früher war es der 31.05.).

Re: Arbeitgeberwechsel - Steuerklasse - enorme Abzüge

Verfasst: 10. Dez 2018, 04:53
von Altariel
Aber macht es überhaupt Sinn, das ich Klasse 6 bekommen habe? Ich hatte zu keiner Zeit 2 Arbeitgeber.

Re: Arbeitgeberwechsel - Steuerklasse - enorme Abzüge

Verfasst: 10. Dez 2018, 13:05
von muemmel
Aber macht es überhaupt Sinn, das ich Klasse 6 bekommen habe? Ich hatte zu keiner Zeit 2 Arbeitgeber. Sie haben aber im November "nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen", wenn ich mal aus § 38b(1) Nr. 6 EStG zitieren darf. Und da ist das halt vorgeschrieben.
und entstanden sind die Bezüge vor November. Darauf kommt es nicht an.

Re: Arbeitgeberwechsel - Steuerklasse - enorme Abzüge

Verfasst: 17. Dez 2018, 04:48
von Altariel
Ok gut kann ich nachvollziehen mit der Steuerklasse. Die Splittung von Steuern und Versicherung allerdings nicht.

Um zu prüfen ob die Höhe des Lohnsteuerabzugs korrekt ist, habe ich mir die Lohnsteuertabelle angeschaut. Nach dem Bruttobetrag und der Steuerklasse 6 geschaut. Demnach hätte man mir lediglich 70 Euro Lohnsteuer berechnen dürfen, abgezogen worden sind mir aber 220 Euro.

Geht das nicht nach dem in diesem Monat erhaltenen Bruttolohn? Wird da irgendein Mittelwert des letzten Jahres berechnet und davon die Lohnsteuer berechnet? Das wäre echt heftig.

Re: Arbeitgeberwechsel - Steuerklasse - enorme Abzüge

Verfasst: 17. Dez 2018, 09:04
von muemmel
Nach dem Bruttobetrag und der Steuerklasse 6 geschaut. Demnach hätte man mir lediglich 70 Euro Lohnsteuer berechnen dürfen, abgezogen worden sind mir aber 220 Euro. Nun ja - die Berechnung geht aber immer von VOLLEN Monaten aus. Es kann ja sein, dass das monatsanteilig gerechnet wurde, da Sie halt ausgeschieden sind. Und da kommen stets höhere Steuern raus. Durch dıe Steuererklaerung wird das dann ohnehin glattgestellt, wie ich oben schon schrieb.
Die Splittung von Steuern und Versicherung allerdings nicht. Ich auch nicht, aber m. W. haftet der Arbeitgeber für nicht abgeführte SV-Beitraege. Dıe kann er zwar z. T. vom Lohn abziehen, aber Sie kriegen ja keinen mehr von ihm - da sollte SV-technisch also nichts mehr kommen.