Steuerklassenwechsel

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SirCorso
Beiträge: 4
Registriert: 11. Aug 2017, 18:39

Steuerklassenwechsel

Beitrag von SirCorso »

Hallo zusammen,

im Jahr 2017 gab es im unserem Haushalt zwei Steuerklassenwechsel. Meine Frau und ich waren erst beide 4/4. Nach einem Wechselfehler waren wir einen Monat 5/3. Zum Glück hats sich das Finanzamt gütig gezeigt und uns schnell auf die eigentlich geplante Steuerklasse 3/5 gepackt.

So weit ich weiß, soll man man der Steuererklärung immer die aktuelle angeben (3/5). Doch für den einen Monat zahlte ich viel zu viel Lohnsteuer, von der Behörde wurde mir dann gesagt, dass ich es mir bei der Steuererklärung wieder holen kann.

Hat jemand da einen Tipp für mich? DANKE :D
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklassenwechsel

Beitrag von muemmel »

Doch für den einen Monat zahlte ich viel zu viel Lohnsteuer, von der Behörde wurde mir dann gesagt, dass ich es mir bei der Steuererklärung wieder holen kann. Das ist richtig.
Hat jemand da einen Tipp für mich? Nö - da müßten Sie schon eine konkrete Frage stellen.
SirCorso
Beiträge: 4
Registriert: 11. Aug 2017, 18:39

Re: Steuerklassenwechsel

Beitrag von SirCorso »

Wie kann ich mir für den einen Monat zu viel gezahlte Lohnsteuer in Steuererklärung zurückholen? :)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerklassenwechsel

Beitrag von schlauelia »

durch eine Jahres-Einkommensteuererklärung, die ja auch bei 3/5 Pflicht ist!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklassenwechsel

Beitrag von muemmel »

Wie kann ich mir für den einen Monat zu viel gezahlte Lohnsteuer in Steuererklärung zurückholen? Ausfüllen und hinschicken. Und bei "Steuerklasse" schreiben Sie Ihre aktuelle Steuerklasse hin - die hat ohnehin keinen Einfluß auf die Jahressteuer...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklassenwechsel

Beitrag von muemmel »

durch eine Jahres-Einkommensteuererklärung, die ja auch bei 3/5 Pflicht ist! Völlig richtig - Sie hätten Ihre Erklärung also bereits zum 31.05.2018 einreichen müssen. Das sollten Sie dann mal ganz schnell nachholen...
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