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Steuerklasse und Elterngeld

Verfasst: 6. Nov 2017, 15:12
von Miradon
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Meine Frau und ich erwarten Anfang Mai 2018 ein Kind. Meinen Frau ist ab dem 01.11.2017 verbeamtet. Daher hatten wir unsere Steuerklassen geändert auf Frau 3 und ich 5. Ist eigentlich auch ganz gut zur Elterngeldberechnung. Da die Änderung ist vor dem 01.11.2017 erfolgt. Vorher war es umgekehrt.
Laut den (etwas schwammigen) Erklärungen zum Steuerklassenwechsel, kann man einmal im Kalnderjahr die Klasse wechseln. Was genau heißt das? Können wir erst wieder zu 11.2018 wechseln oder wenn das Kind im Mai zur Welt gekommen ist zu 06.2018?
Wir wussten bei dem Wechsel noch nichts von der Schwangerschaft.

ich hoffe ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen. Danke!!

Re: Steuerklasse und Elterngeld

Verfasst: 7. Nov 2017, 18:04
von muemmel
Sie können einmal im Kalenderjahr wechseln, und außerdem grundsätzlich auch dann, wenn ein Ehepartner aufhört, zu arbeiten. Sie können also bereits zum 01.01.18 wechseln oder zum Beginn des Mutterschutzes Ihrer Frau oder wann Sie wollen...