Hallo,
habe eine Frage , die mein Opa gerne beantwortet haben möchte. Also folgendes: Mein Opa ist von meiner Oma, die vor drei Jahren verstorben ist, schon seit 10 Jahren geschieden.Trotzdem wird ihm von seiner Pension der Versorgungsausgleich abgezogen. Scheint mir nicht richtig zu sein oder
Eine Antwort würde mich und meinen Opa freuen.
Grüße
Farina
Versorgungsausgleich - Todesfall
Re: Versorgungsausgleich - Todesfall
Hallo,
Im Rahmen einer Härteregelung ist eine "Rückübertragung der Anwartschaften in diesem Fall möglich.Voraussetzung ist allerdings, dass deine Oma nicht für mehr als 36 Monate Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten bezogen hat. Da ihr das wahrscheinlich nicht wisst, sollte dein Opa einen Antrag auf die ungekürzte Pension beim Versorgungsträger stellen.
Viel Glück
Noch was, Die ungekürzte Leistung kann frühestens ab dem Folgemonat nach dem Antragseingang gezahlt werden.
Gruß
Jacob
Im Rahmen einer Härteregelung ist eine "Rückübertragung der Anwartschaften in diesem Fall möglich.Voraussetzung ist allerdings, dass deine Oma nicht für mehr als 36 Monate Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten bezogen hat. Da ihr das wahrscheinlich nicht wisst, sollte dein Opa einen Antrag auf die ungekürzte Pension beim Versorgungsträger stellen.
Viel Glück
Noch was, Die ungekürzte Leistung kann frühestens ab dem Folgemonat nach dem Antragseingang gezahlt werden.
Gruß
Jacob