Vorauszahlungsbescheid rechtens?

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Seppal
Beiträge: 1
Registriert: 20. Apr 2014, 11:50

Vorauszahlungsbescheid rechtens?

Beitrag von Seppal »

Hi Leute!

Im Nov2013 habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid 2012 bekommen, mit dem Ergebnis, dass ca 700EUR nachbezahlt werden mussten. Das war alles auch korrekt.

Im März 2014 hat mir das Finanzamt plötzlich 270 EUR per Lastschrift abgebucht, mit dem Verwendungszweck "Einkommenssteuer Vorauszahlung für erstes Vierteljahr 2014".
In o.g. Einkommessteuerbescheid 2012 war aber kein Hinweis zu finden, dass künftig Vorauszahlungen fällig werden.
Diesen Sachverhalt habe ich reklamiert, mit dem Hinweis, dass ich auch einen nachträglich erstellten Vorauszahlungsbescheid nicht akzeptieren werde.

Das Finanzamt antwortete schriftlich, Zitat: "Die Vorauszahlungen wurden aufgrund eines Programmfehlers fälschlicherweise festgesetzt. Bitte entschuldigen sie das Versehen. Ein geänderter Vorauszahlungsbescheid ist unterwegs. Die Rückerstattung für das 1. Quartal erhalten Sie in Kürze".

Ein paar Tage später kam dann ein Vorauszahlungsbescheid, geltend für die nächsten Jahre, in Höhe von 170EUR vierteljährlich. (Jedoch wurde die Vorauszahlung für Q1/2014 auf Null gesetzt).

Ist das rechtens?
Darf das Finanzamt:
- zuerst einen Einkommenssteuerbescheid erlassen, in dem keine Vorauszahlungen festgesetzt werden.
- und dann nachträglich doch noch einen Vorauszahlungsbescheid erlassen?
Ist mein Einkommenssteuerbescheid nicht bereits rechtskräftig und somit der Zug abgefahren für Vorauszahlungen?

Lohnt sich ein Widerspruch?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Vorauszahlungsbescheid rechtens?

Beitrag von Petz »

1. ja
2. ja
3. der Vorauszahlungsbescheid hat nichts mit dem Einkommensteuerbescheid zu tun, daher kann auch nachträglich noch ein Vorauszahlungsbescheid erlassen werden
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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