Hallo,
dürfen Kinder im Studium bis zu 7600 Euro im Jahr dazuverdienen, ohne dass das Kindergeld gekürzt wird, oder habe ich da was falsch verstanden?
Vorab danke für Info
D.
Kindergeld
Re: Kindergeld
sofern das kind das 18. lebensjahr vollendet hat, dass 25. LJ aber noch nicht vollendet, sich in einer ausbildung befindet (lehre oder studium oder anderweitige schulausbildung) so bleibt kindergeld nur dann unschädlich, wenn das volljährige kind den grundfreibetrag von 8.004 eur nicht überschreitet. im zweifewlsfall schauen, dass das kind genug werbungskosten im jahr hat, dass man wieder unter den grundfreibetrag kommt.
gruß
gruß
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Re: Kindergeld
Hallo,
seit dem 01.01.12 ist der Hinzuverdienst von Kindern während der Ausbildung nicht mehr begrenzt.
Es gibt nur noch eine Arbeitszeitbegrenzung wenn das Kind in der zweiten Ausbildung ist.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
seit dem 01.01.12 ist der Hinzuverdienst von Kindern während der Ausbildung nicht mehr begrenzt.
Es gibt nur noch eine Arbeitszeitbegrenzung wenn das Kind in der zweiten Ausbildung ist.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
Steuerberater in Nürnberg
Re: Kindergeld
Hallo,
das ist ja super , vielen Dank für die Info
Grüße
D.
das ist ja super , vielen Dank für die Info
Grüße
D.