Internet-Heimarbeit selbstst. versteuern -- Scheinselbststä.

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@xel
Beiträge: 1
Registriert: 5. Okt 2012, 21:05

Internet-Heimarbeit selbstst. versteuern -- Scheinselbststä.

Beitrag von @xel »

Guten Abend,

ich bitte um schnelle Hilfe bei meinem komplizierten Problem und bin um jede Hilfe dankbar.

Meine Ausgangssituation: Student, 19 Jahre, familienversichert, kein BAföG

Auf Grund von hohen Lebenserhaltungskosten und Mietkosten möchte ich ein Job beginnen und habe schon eine Zusage: Internetjob in Heimarbeit, freie Zeiteinteilung, Bezahlung nach Stücklohn plus Boni Insgesamtverdienst ca. 1000€ / Monat

Mein Problem:

Der Arbeitgeber teilte mir mit, dass ich mich um die Versteuerung selber kümmern. Eine Scheinselbststänigkeitsklausel wird mir zugeschickt.

Meine Frage:

Wie versteuere ich meine Verdienste am Besten? Arbeite ich freiberuflich in Heimarbeit, in Selbstständigkeit oder wie ist es gemeint, dass ich dies selbstständig versteuern muss. Welche sonstigen Abgaben habe ich zu leisten? Eine eigene studentische Krankenversicherung benötige ich sowieso bei mehr als 400€ im Monat oder? Was sollte ich sonst beachten?

Vielen Dank für Ihre Mühe schon einmal im Vorraus und entschuldigen Sie bitte meine Unwissenheit im Umgang mit Steuern und Sozialabgaben.
jensfeld
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mai 2015, 15:13

Re: Internet-Heimarbeit selbstst. versteuern -- Scheinselbst

Beitrag von jensfeld »

Selbständig versteuern bedeutet meiner Meinung nach, dass Du dich selbst um die Versteuerung kümmern musst.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Internet-Heimarbeit selbstst. versteuern -- Scheinselbst

Beitrag von StephanM »

Hi,
so wie sich das anhört, will dein "Arbeitgeber" dich ganicht direkt beschäftigen, sondern du sollst als Selbständiger gelten.
Du hast nach der Schilderung ein eigenes Unternehmen und bekommst Aufträge von Ihm. Damit braucht er keine Sozialabgaben und Lohnsteuer abführen und du hast keinen Urlaubsanspruch. Ferner bist du nicht bei ihm angestellt und er bräuchte dir nicht kündigen, sondern kann dich loswerden, indem du einfach keine Aufträge mehr bekommst.
Der Begriff Scheinselbständigkeit ist in deinem Beitrag auch gefallen. Dieses liegt nach meiner Meinung in deinem Fall dann auch vor, denn du wirst nur für einen Auftraggeber tätig und bist weisungsgebunden.

MfG
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