Hallo,
stimmt es, dass man z.B. einen beruflich bed. Kongress durchaus mit einem Urlaub kombinieren kann, ohne dass das Finanzamt die berufl. bed. Kosten streichen darf, da die Reise auch einen priv. Charakter hatte?
Für eine Auskunft im Voraus danke
D.
Berufl. und priv. Reise
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- Beiträge: 44
- Registriert: 5. Dez 2011, 20:21
Re: Berufl. und priv. Reise
Guten Tag,
ist eine Reise in Ihrem Fall sowohl beruflich als auch privat veranlasst, können die Reisekosten natürlich in den beruflichen und den privaten Anteil aufgeteilt werden. Den beruflichlen Anteil können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen
Bei einer untergeordneten betrieblichen/beruflichen Mitveranlassung (< 10 %) sind die Aufwendungen in vollem Umfang nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar.
Bei einer untergeordneten privaten Mitveranlassung (< 10 %) sind die Aufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
ist eine Reise in Ihrem Fall sowohl beruflich als auch privat veranlasst, können die Reisekosten natürlich in den beruflichen und den privaten Anteil aufgeteilt werden. Den beruflichlen Anteil können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen
Bei einer untergeordneten betrieblichen/beruflichen Mitveranlassung (< 10 %) sind die Aufwendungen in vollem Umfang nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar.
Bei einer untergeordneten privaten Mitveranlassung (< 10 %) sind die Aufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Re: Berufl. und priv. Reise
Das haben sie, vielen Dank, bin auch immer total fasziniert von der perfekten Ausdrucksweise.
Ein schönes Wochenende
Grüße
D.
Ein schönes Wochenende
Grüße
D.