Hallo,
meine Frau möchte demnächst regelmäßig auf Flohmärkten selbsthergestellte Artikel verkaufen. Sie ist zudem berufstätig und nun stellt sich uns die Frage, ob man diese potentiellen Flohmarkteinnahmen zukünftig in der Steuererklärung mit angeben muss, oder sie außen vorlassen kann.
Dank und Grüße
R.
Einnahmen auf Flohmärkten
Re: Einnahmen auf Flohmärkten
Betreibt Deine Frau diese Herstellung und den Verkauf der Produkte mit der Absicht, hiermit dauerhaft Einkünfte zu erzielen? Falls ja, handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen, quasi eine selbständige Tätigkeit. Es fällt sowohl Gewerbesteuer als auch Einkommensteuer hierauf an.