Seite 1 von 1

Stiftung als Erbe, nicht zu 100% gemeinnützig

Verfasst: 11. Jul 2019, 00:54
von NeedHelp2help
Hallo zusammen,

ich habe ein besonderes Thema.

Ich unterstütze eine ältere Person, im Folgenden Herr U genannt, in einer prekären Lage.
Ein Erblasser hat bestimmt, dass sein Vermögen an eine gemeinnützige, mildtätige Stiftung geht. Zu dem mildtätigen Zwecken (z.B. Hilfe von Bedürftigen) hat er auch noch bestimmt, dass Herr U eine monatliche Aufstockung seiner Rente aus den Stiftungsmitteln erhalten soll. Da es unter den Beteiligten unterschiedliche Meinungen gibt, hoffe ich auf ein paar Antworten hier aus dem Forum.
  • Ist es überhaupt möglich, dass eine Erbschaftssteuer befreite, weil mildtätige Stiftung, Zahlungen an eine Person leistet oder hat das Finanzamt hier ein Vetorecht?
  • Wer müsste dann welche Steuern bezahlen? Ich nehme an, Herr U zahlt die normale Einkommensteuer. Muss die Stiftung dann anteilig Steuern bezahlen? Wenn ja, welcher Art?
  • Oder ist die Stiftung aufgrund der Klausel im Testament nicht mehr mildtätig und müsste Erbschaftssteuer für das ganze Erbe bezahlen?
  • Kann die Zahlung an Herr U komplett in einer Summe bezahlt werden?
  • Oder kann man die Zahlungen "auslagern", indem man beispielsweise eine Art Vermögensfond einrichtet, von dem die Zahlungen abgehen?
Ich weiß, viele Fragen... aber ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet. Vielen Dank.

LG, nh2h

Sollte meine Frage im falschen Themenbereich sein, tut mir das leid, verehrte Admins. Bitte dann einfach verschieben, vielen lieben Dank.