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Freistellungsauftrag zu hoch

Verfasst: 14. Jun 2010, 19:40
von Trinity
Was ist wenn der Freistellungsauftrag insgesamt höher ist, als 1.602€?

Wie ist die Anlage KAP in diesem Falle auszufüllen?

Re: Freistellungsauftrag zu hoch

Verfasst: 16. Jun 2010, 12:37
von taxwoman
Wie geht das denn?

Eine Freistellungsauftrag kann nicht höher als (Eheleute)1.602€ und 801€(Ledige) gestellt werden.

Gruss

Re: Freistellungsauftrag zu hoch

Verfasst: 1. Jul 2010, 21:26
von SiegesRitter
Hallo Trinity,

du glaubst garnicht, wie häufig ich das im Steuerbüro habe, dass die Leute zuviel verteilen.

Du kannst den nicht versteuerten Betrag in der Anlage KAP entsprechend in die Zeile eintragen und so nachversteuern.

Hoffe sehr, dass du nicht auch noch die Kirchensteuer versäumt hast, mit anzugeben!!!! ;)

TIPP:
Hast du überhaupt schon geprüft, was günstiger ist? Ob die Kapitaleinkünfte mit in die Steuererklärung reinlaufen oder nicht?
Sollte man imer überprüfen.

Re: Freistellungsauftrag zu hoch

Verfasst: 12. Mai 2011, 16:22
von Steuerfrager
Habe die gleiche Frage wie Trinity.

An die Steuerfrau ("taxwoman"):
> Eine Freistellungsauftrag kann nicht höher als (Eheleute)1.602€ und 801€(Ledige)
> gestellt werden.

Das stimmt für einen Auftrag (männlich). Aber kannst Du dir vorstellen, dass man mehrere Freistellungsaufträge bei mehrerer Instituten hat, die vor einigen Jahren erteilt wurden und jetzt in der Summe zu hoch sind?

Also noch mal die Frage andersherum gestellt:

was muß man dem Finanzamt (in der KAP) und wie mitteilen, wenn die Institute in der Summe zuwenig Kapitalertragssteuern abgeführt haben?
Genügt es, einfach die in Anspruch genommenen, d.h. die nicht versteuerten Summen einzutragen oder bezichtigt einen das Finanzamt dann der Steuerhinterziehung?

Danke im voraus an den Steuerberater, der hier helfen kann.

Re: Freistellungsauftrag zu hoch

Verfasst: 12. Mai 2011, 22:28
von Tempelhof123
Hallo,
ich nehme mal an, es geht um die Steuererklärung 2009. Hier genügt es, nur die nicht versteuerten, also die über den Sparerpauschbetrag hinausgehenden Einkünfte einzutragen.
Beispiel: Du hast insgesamt 2.002 € Zinseinkünfte, die aufgrund Deines erhöhten Freistellungsauftrages nicht versteuert wurden. In diesen Fall gibst Du 400 € an Einkünften an.
Nun gibt es in der anlage Kap die Zeilen 14 + 14a. Hier trägst du ein:
Sparerfreibetrag für die erklärten Einkünfte: 400 €
Sparerfreibetrag für die nicht erklärten Einkünfte: 1.602 €.
Die 400 € werden dann nachversteuert.
Am besten noch eine kurze Erläuterung an das FinA, indem Du Dein Versehen entschuldigst und der Mitteilung, dass du Deine Freistellungsaufträge mitlerweile angepasst hast.
Wegen einer Steuerhinterziehung brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
Gruß

Re: Freistellungsauftrag zu hoch

Verfasst: 12. Mai 2011, 22:57
von Steuerfrager
Es geht natürlich um die Steuerklärung für 2010. 2009 war ja schon am 31.05.2010 fällig.

Aber ich hoffe, dass Deine Antwort da auch noch gilt?