Hallo Leute!
Ich habe im Internet schon einiges recherchiert aber noch keine eindeutigen Antworten gefunden. Und zwar geht es um folgendes:
Ich besitze in Estland ein Festgeldkonto. Bei den jährlichen Zinserträgen werden keinerlei Steuern abgezogen.
Wie verhält es sich nun mit diesen Kapitalerträgen aus dem Ausland bezüglich dem Sparerpauschbetrag und der Günstigerprüfung:
a)
Wenn ich in Deutschland keinerlei Kapitalerträge habe, kann ich dann den Sparerpauschbetrag von 801€ noch bei den ausländischen
Kapitalerträgen geltend machen?
Oder gilt dieser nur für inländische Kapitalerträge?
b)
Wie verhält es sich zudem mit einer Günstigerprüfung?
Können Kapitalerträge aus dem Ausland begünstigt (Einkommenssteuersatz) besteuert werden, falls die Günstigerprüfung postivi ausfällt?
Wird bei der Günstigerprüfung dann nur das zu versteuernde Einkommen + Kapitalertrag aus dem Ausland - Sparerpauschbetrag berücksichtigt?
Über ein paar klärende Antworten würde ich mich sehr freuen!
Günstigerprüfung für Kapitalerträge aus dem Ausland und Sparerpauschbetrag
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Re: Günstigerprüfung für Kapitalerträge aus dem Ausland und Sparerpauschbetrag
a) der wird automatisch im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt
b) die wird automatisch im Einkommensteuerbescheid durchgeführt
b) die wird automatisch im Einkommensteuerbescheid durchgeführt
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: Günstigerprüfung für Kapitalerträge aus dem Ausland und Sparerpauschbetrag
zu a)
Ich dachte den Sparer-Pauschbetrag gibt man in der Anlage KAP an (siehe Zeile 14-15)
zu b)
Die Günstigerprüfung für Kapitalerträge muss man doch explizit in der Anlage KAP beantragen (siehe Zeile 4)
Also so ganz verstehe ich Ihre Antworten nicht...
Ich dachte den Sparer-Pauschbetrag gibt man in der Anlage KAP an (siehe Zeile 14-15)
zu b)
Die Günstigerprüfung für Kapitalerträge muss man doch explizit in der Anlage KAP beantragen (siehe Zeile 4)
Also so ganz verstehe ich Ihre Antworten nicht...
Re: Günstigerprüfung für Kapitalerträge aus dem Ausland und Sparerpauschbetrag
a) nein, dort gibt man den an, der schon in Anspruch genommen wurde, also auf einer Bankenbescheinigung ausgewiesen ist
b) damit ist was anderes gemeint, damit sind die gemeint, wo schon Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Die werden mit denen aufaddiert, wo keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde, also z.B. ausländische. Diese kommen alle zusammen in einen "Topf", der Computer rechnet dann automatisch aus, ob die Abgeltungsteuer oder die tarifliche Steuer günstiger ist
b) damit ist was anderes gemeint, damit sind die gemeint, wo schon Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Die werden mit denen aufaddiert, wo keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde, also z.B. ausländische. Diese kommen alle zusammen in einen "Topf", der Computer rechnet dann automatisch aus, ob die Abgeltungsteuer oder die tarifliche Steuer günstiger ist
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Günstigerprüfung für Kapitalerträge aus dem Ausland und Sparerpauschbetrag
Hi,
Ergänzung zu b)
"der Computer rechnet dann automatisch aus, ob die Abgeltungsteuer oder die tarifliche Steuer günstiger ist"
aber nur, wenn man dieses auch in der Steuererklärung durch die Angaben in der Anlage KAP beantragt.
Ergänzung zu b)
"der Computer rechnet dann automatisch aus, ob die Abgeltungsteuer oder die tarifliche Steuer günstiger ist"
aber nur, wenn man dieses auch in der Steuererklärung durch die Angaben in der Anlage KAP beantragt.