Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
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Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Hallo!
Ich betreibe seit 2 Monaten relativ erfolgreich Daytrading (Forex) bei einem ausländischen Broker und übe nebenbei einen Minijob aus. Normalerweise, wenn man einen Hauptberuf hat, ist der Grundfreibetrag von 9.168 € bereits aufgebraucht. Nehmen wir mal an, meine Gewinne übersteigen den Grundfreibetrag + Sparerpauschbetrag. Muss ich dann immer die Abgeltungssteuer von 25%+Soli zahlen? Die Frage ist jetzt, wie ich meinen persönlichen Steuersatz berechne, denn dieser sollte doch eigentlich in meinem Fall unter den 25 % liegen (Stichwort Günstigerprüfung).
Bin dankbar für jede Antwort.
LG
Ich betreibe seit 2 Monaten relativ erfolgreich Daytrading (Forex) bei einem ausländischen Broker und übe nebenbei einen Minijob aus. Normalerweise, wenn man einen Hauptberuf hat, ist der Grundfreibetrag von 9.168 € bereits aufgebraucht. Nehmen wir mal an, meine Gewinne übersteigen den Grundfreibetrag + Sparerpauschbetrag. Muss ich dann immer die Abgeltungssteuer von 25%+Soli zahlen? Die Frage ist jetzt, wie ich meinen persönlichen Steuersatz berechne, denn dieser sollte doch eigentlich in meinem Fall unter den 25 % liegen (Stichwort Günstigerprüfung).
Bin dankbar für jede Antwort.
LG
Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Hallo,
der Grundfreibetrag gilt natürlich auch für dich und kommt praktisch zu dem Sparer-Pauschbetrag hinzu. Ergo hast du ca. 10.000 € Freibetrag (Sonderausgaben noch gar nicht eingerechnet).
Bei einem ausländischen Broker ist imho nicht einmal eine Steuererklärung nötig, und eine Nichtveranlagungsbescheinigung (google mal danach) erübrigt sich damit auch. Ich würde dem Finanzamt aber in einem formlosen Schreiben mitteilen, dass ich unter den Freibeträgen liege und falls sich das ändert selbstverständlich eine Erklärung abgeben werde.
Zu deinem Minijob: Wird der pauschal versteuert?
Stefan
der Grundfreibetrag gilt natürlich auch für dich und kommt praktisch zu dem Sparer-Pauschbetrag hinzu. Ergo hast du ca. 10.000 € Freibetrag (Sonderausgaben noch gar nicht eingerechnet).
Bei einem ausländischen Broker ist imho nicht einmal eine Steuererklärung nötig, und eine Nichtveranlagungsbescheinigung (google mal danach) erübrigt sich damit auch. Ich würde dem Finanzamt aber in einem formlosen Schreiben mitteilen, dass ich unter den Freibeträgen liege und falls sich das ändert selbstverständlich eine Erklärung abgeben werde.
Zu deinem Minijob: Wird der pauschal versteuert?
Stefan
Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Der TE meint aber vermutlich, was jenseits der 10.000 Euro passiert. Und nein, auch da zahlt man keine 25 %, sondern weniger, solange man als Single ca. 50.000 Euro Gesamteinkünfte aus Kapitalerträgen nicht überschreitet.
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Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Ja, richtig muemmel, das meine ich. Scheint wohl komplizierter zu sein, als ich dachte. Habe mich ja schon vorab informiert, aber vielleicht sollte ich einen guten Steuerberater aufsuchen, der mir das Ganze detailliert erklärt. Ich bin Single, ja. Muemmel, Du scheinst Dich gut mit der Thematik auszukennen, richtig?
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Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Stefan, der Minijob wird pauschal versteuert, ja.
Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Habe mich ja schon vorab informiert, aber vielleicht sollte ich einen guten Steuerberater aufsuchen, der mir das Ganze detailliert erklärt. Oder Sie schauen sich mal diese Grafik an, in der die Entwicklung des persönlichen Steuersatzes zu sehen ist (relevant ist die durchgezogene blaue Linie): https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz#/media/Datei:ESt_D_Splitting_2018_zvE_bis_120000.svg
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Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Ja, man sieht, dass bei 50.000 Euro Einkommen der Steuersatz 25 % beträgt.
Dieser Steuerrechner hilft mir dabei.
https://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungssteuerrechner.php
Dieser Steuerrechner hilft mir dabei.
https://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungssteuerrechner.php
Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Hallo,
Es wurde ja jetzt schon auf das Schaubild bei Wikipedia verwiesen (übrigens überraschend, dass die 25% bei fast genau 50.000 erreicht werden - ich hätte auf weniger getippt).
Vielleicht noch ein Tipp: Wenn man auf absehbare Zeit jedes Jahr die Günstigerprüfung beantragen wird kann es sinnvoll sein, das Einkommen zu glätten; ich mache das schon seit über 10 Jahren. Allein mit Daytrading wird das aber schwierig.
Stefan
Stimmt, hatte er ja sogar extra gefragt. Sorry.Der TE meint aber vermutlich, was jenseits der 10.000 Euro passiert.
Es wurde ja jetzt schon auf das Schaubild bei Wikipedia verwiesen (übrigens überraschend, dass die 25% bei fast genau 50.000 erreicht werden - ich hätte auf weniger getippt).
Vielleicht noch ein Tipp: Wenn man auf absehbare Zeit jedes Jahr die Günstigerprüfung beantragen wird kann es sinnvoll sein, das Einkommen zu glätten; ich mache das schon seit über 10 Jahren. Allein mit Daytrading wird das aber schwierig.
Stefan
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Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Ich habe mir jetzt noch mal selbst Gedanken gemacht.
D.h. also wenn meine Einkünfte (Einkommen abzgl. Sonderausgaben) + Kapitalerträge unter dem Freibetrag liegen würden, dann müsste ich keine Abgeltungssteuer bezahlen (NV-Bescheinigung). Liege ich drüber und überschreite die Grenze von 16.640€ nicht, dann beantrage ich eine Günstigerprüfung. Liege ich drüber, ist ohnehin alles egal. Ich bezahle die 25%+Soli und alles ist gut. Richtig?
D.h. also wenn meine Einkünfte (Einkommen abzgl. Sonderausgaben) + Kapitalerträge unter dem Freibetrag liegen würden, dann müsste ich keine Abgeltungssteuer bezahlen (NV-Bescheinigung). Liege ich drüber und überschreite die Grenze von 16.640€ nicht, dann beantrage ich eine Günstigerprüfung. Liege ich drüber, ist ohnehin alles egal. Ich bezahle die 25%+Soli und alles ist gut. Richtig?
Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Hallo,
Das Lohneinkommen beeinflusst diese Grenze aber, je mehr Lohn um so früher wird ein Grenzsteuersatz von 25% erreicht (bei voll Erwerbstätigen ist das in der Regel grundsätzlich der Fall - das sind dann die besagten 16.640 €).
Letztendlich ist die ganze Überlegung aber müßig, denn was willst du alternativ tun? Weniger arbeiten? Weniger traden?
Ich sage da immer sarkastisch: Jeder kann mit Leichtigkeit seine Steuer auf Null drücken.
Stefan
Richtig. Und die NV-Bescheinigung brauchst du nicht, die bewirkt im Ausland nichts.wenn meine Einkünfte (Einkommen abzgl. Sonderausgaben) + Kapitalerträge unter dem Freibetrag liegen würden, dann müsste ich keine Abgeltungssteuer bezahlen (NV-Bescheinigung).
Nein. Die magische Grenze liegt nicht bei 16.640 €, sondern bei ca. 50.000 €; erst darüber lohnt sich die Günstigerprüfung sicher nicht mehr.Liege ich drüber und überschreite die Grenze von 16.640€ nicht, dann beantrage ich eine Günstigerprüfung. Liege ich drüber, ist ohnehin alles egal. Ich bezahle die 25%+Soli und alles ist gut. Richtig?
Das Lohneinkommen beeinflusst diese Grenze aber, je mehr Lohn um so früher wird ein Grenzsteuersatz von 25% erreicht (bei voll Erwerbstätigen ist das in der Regel grundsätzlich der Fall - das sind dann die besagten 16.640 €).
Letztendlich ist die ganze Überlegung aber müßig, denn was willst du alternativ tun? Weniger arbeiten? Weniger traden?
Ich sage da immer sarkastisch: Jeder kann mit Leichtigkeit seine Steuer auf Null drücken.
Stefan
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Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Dann wurde mir von anderer Seite wohl Unsinn erzählt. Ich würde das gerne selbst durchrechnen, muss ja auch bei der Steuererklärung wissen, was und wo ich was auszufüllen habe. Weniger traden werde ich sicher nicht.
Dann stimmt dies also nicht?
Dann stimmt dies also nicht?
Wenn Du ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von € 16.640 haben solltest, dann ist Dein Grenzsteuersatz genau 25 %. Ist Dein zvE kleiner, lohnt sich die Günstigerprüfung, die Du mit der Anlage KAP beantragen kannst.
Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Doch, der erste Satz stimmt. Der zweite Satz ist Unfug, denn der Grenzsteuersatz ist die Steuer "auf den letzten Euro". Relevant wäre hier, wo nur Kapitalerträge vorliegen, der Durchschnittssteuersatz.
Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob
Hallo,
Also kein Unsinn, aber eben auch nicht in jedem Fall zutreffend.
Wenn du nur probieren möchtest empfiehlt sich dazu ElsterFormular, dort wird das Ergebnis bei jeder Änderung neu berechnet. Leider wird die Software aber eingestellt.
Stefan
Mit zvE ist hier ein Einkommen neben(!) den Kapitalerträgen gemeint. Wenn allein dadurch der Grenzsteuersatz schon über 25% liegt bringt die Günstigerprüfung nichts mehr.Wenn Du ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von € 16.640 haben solltest, dann ist Dein Grenzsteuersatz genau 25 %.
Also kein Unsinn, aber eben auch nicht in jedem Fall zutreffend.
Dann nimm' eine Steuersoftware und mach' es (das durchrechnen).Ich würde das gerne selbst durchrechnen
Wenn du nur probieren möchtest empfiehlt sich dazu ElsterFormular, dort wird das Ergebnis bei jeder Änderung neu berechnet. Leider wird die Software aber eingestellt.
Stefan