Hallo zusammen,
ich bereite mich für die Besteuerung Klausur vor und während der Vorbereitung kam ich auf die folgende Frage. Was ist der Unterschied zwischen Nummern 1b und 3 in dem Paragraf 32d Abs. 2 EStG?
In den beiden Fällen ist für Kapitalerträge den ESt-Satz anzuwenden, wobei in §32d Abs. 2 Nr. 1b die Beteiligungsgrenze i.H.v 10% angeführt wird und in §32d Abs. 2 Nr. 3a steht, dass der Anteilseigner zu mindestens 25 % beteiligt sein muss. Woran liegt der Unterschied?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Unterstützung!
VG Max
Was ist der Unterschied zw. §32d Abs. 2 Nr. 1b und Nr. 3 EStG?
Re: Was ist der Unterschied zw. §32d Abs. 2 Nr. 1b und Nr. 3 EStG?
In der Art der Kapitalerträge, die durch die Vorschrift erfasst werden.Woran liegt der Unterschied?
§32d Abs. 2 Nr. 1b: Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 4 und 7 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 7 = stille Beteiligung und "normale" Darlehen
§32d Abs. 2 Nr. 3: Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 und 2 = Dividenden und Gewinnausschüttungen