Spekulationssteuer
Spekulationssteuer
Wir haben eine Wohnung, die wir vor 3 Jahren gekauft haben, da sind wir mit erstem Wohnsitz gemeldet. Zusätzlich haben wir ein kleines Wochenendhäuschen, in welchem wir mit zweitem Wohnsitz gemeldet sind. Da wir uns mittlerweile fast nur noch im Zweitwohnsitz aufhalten, möchten wir die Wohnung gerne in absehbarer Zeit verkaufen. Spekulationssteuer fällt ja nicht an, wenn die Wohnung durchgehend 3 Jahre bewohnt wurde, wie steht es aber damit, dass die Wohnung eben nicht mehr bewohnt wird, demnächst leer stehen wird, wir aber nach wie vor dort mit erstem Wohnsitz gemeldet sind? Wäre sehr dankbar für eine Aufklärung.
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Re: Spekulationssteuer
es gab doch ausschließlich eine Selbstnutzung und mE wird sie sich auch schnell verkaufen lassen - je nach Verkaufspreis!
Ob das melderechtlich so ok ist, ist steuerlich eine andere Sache - fragen Sie nach, wenn es jagre dauern sollte, bis die ETW verkauft ist!
Ob das melderechtlich so ok ist, ist steuerlich eine andere Sache - fragen Sie nach, wenn es jagre dauern sollte, bis die ETW verkauft ist!
Re: Spekulationssteuer
Heisst das, solange wir dort mit erstem Wohnsitz gemeldet sind und uns mit dem Verkauf noch Zeit lassen, die Wohnung leer steht, zählt, als wenn wir drin wohnen?